Buntmetallgießerei

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Die Buntmetallgießerei nimmt den kleinsten Teil der Gießerei-Industrie ein, gefolgt von der Stahlgießerei. Die Existenzgründung einer Buntmetallgießerei scheint momentan viel versprechend, da die Wirtschaftslage für die Gießereien sehr gut aussieht im Gegensatz zu allen anderen Gewerben. Aufgrund der hohen Umsätze in den Jahren 2007 und 2008 sind die Lohnstückkosten gesunken. Die erhöhten Kosten für die Rohstoffe werden von den Abnehmern bezahlt.

Der Umsatzzuwachs kommt daher, dass sich die Abnehmerbranchen gut entwickelt haben. Abnehmer der Buntmetallgießerei sind größtenteils der Fahrzeugbau, Maschinenbau und die Bauindustrie. Hohe Qualität, guter Service und optimale schnelle Lieferbedingungen sichern dem Existenzgründer die Wettbewerbsfähigkeit als Buntmetallgießerei. Für die Gewerbeanmeldung benötigt der Gründer keine Qualifikationsnachweise. Er muss lediglich sein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anzeigen. Bei einigen Rechtsformen müssen noch weitere Dinge vorgelgt werden.

Grundsätzlich sollte die Gründung der Buntmetallgießerei im Businessplan detailliert beschrieben werden. Dieser ist nicht nur Grundlage für den Unternehmer selbst, sondern auch Fundament für Kredite und Fördermittel. Wenn ihm zum Beispiel der Gründungszuschuss aus dem ALG1 zusteht, kann er diesen mit dem Businessplan, einschließlich Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen und einer fachkundigen Stellungnahme beantragen. Das Gewerbe der Buntmetallgießerei muss spätestens 90 Tage, bevor der ALG1-Anspruch erlischt, angemeldet werden.