Clearing

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Unter dem Begriff Clearing (auch Abrechnung oder Verrechnung) versteht man eine zentrale Verrechnung von gegenseitigen Verbindlichkeiten im Bankwesen. Hiervon ist die Abwicklung von Wertpapieren und des Zahlungsverkehrs zur Finanzierung zu unterscheiden (Settlement). Clearingsysteme existieren sowohl für das Clearing von Geldtransaktionen als auch für das von Wertpapieren. Beim Wertpapierclearing werden nur die Differenzbeträge gutgeschrieben bzw. belastet (Nettoclearing).

Clearingstellen
existieren zur Versicherung der ordnungsgemäßen Durchführung auf nationaler und internationaler Ebene. Der internationale Clearingmarkt, ist zwischen Euroclear in Brüssel und Clearstream in Luxemburg aufgeteilt. Im Normalfall sind Banken Kunden von Clearingsystemen und i. d. R. sind auch nur Banken dazu berechtigt, Konten bei den Clearinggesellschaften zu führen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass ein Unternehmer, der seinen Businessplan umgesetzt hat, Kunde eines Clearingsystems wird.

Von den Zentralbanken, wird zur Versicherung der Richtigkeit, das Cashclearing betrieben. Der Cashclearingmarkt wird ergänzt durch die Systeme des Euro Bankverbandes (EBA). Bei betrügerischem Bankrott steht das Clearinggeschäft im Verdacht zur Finanzierung mittels Geldverschiebung und Geldwäsche, da diese Transaktionen dem Bankgeheimnis unterliegen und von außen, zur Versicherung der Rechtmäßigkeit, nur schwer zu kontrollieren sind.