Corona-Krise: Lebenshaltungskosten Teil der Soforthilfen?
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Streit um Corona-Soforthilfen: Das sind die Forderungen der Wirtschaftsminister
In einem offenen Brief vom 8. April fordern die sechzehn Wirtschaftsminister der Bundesländer von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine Anpassung der Soforthilfen des Bundes zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID 19-Pandemie. Der Brief ist federführend in der Initiative des Statdtstaates Bremen, der zurzeit den Vorsitz in der Runde der Landeswirtschaftsminister führt und wurde einstimmig beschlossen. Das Dokument liegt der FAZ vor, die zuerst über den Vorgang berichtete.
1000 Euro pro Monat Pauschalhilfe fix für drei Monate
Darin fordern die Minister eine Anpassung der beschlossenen Corona-Soforthilfen, die bislang an betriebliche Sachkosten wie Mieten, Pachten oder Leasingraten gekoppelt sind.
Viele Berufszweige und Dienstleistungen außer Haus bzw. am Kunden sind hier klar im Nachteil. Davon sind besonders Freiberufler wie Kunst- und Kreativschaffende, Dozenten oder Sporttrainer betroffen, aber auch Soloselbstständige und Kleinstunternehmer wie Fensterputzer, Hausmeister, mobile Frisöre etc.. Sie haben kaum oder überhaupt keine betrieblichen Sachausgaben, die ins Gewicht fallen, sondern bedürfen vielmehr einer Hilfe zum Lebensunterhalt.
Diesen mehr als 2,2 Millionen Solo-Selbständigen, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbrüche von mehr als 50 Prozent verzeichnen, soll nach Willen der Wirtschaftsminister unbürokratisch geholfen werden. Und zwar nicht durch einen erleichterten Antrag auf Grundsicherung, sondern durch eine für maximal drei Monate zu gewährende Pauschalhilfe in Höhe von bis zu 1000 Euro im Monat.
Der Bund und namentlich Bundeswirtschaftsminister Altmaier hatten dies bislang abgelehnt und auf das Programm der Grundsicherung verwiesen. Die Länder weisen dies nun zurück und sprechen von einer doppelten Bürokratie der Antragsteller, die sowohl Bundeshilfen für Betriebskostendeckungen, als auch Grundsicherung für eine Deckung des Lebensunterhalts beantragen müssten: "Das ist nicht im Interesse der Unternehmen und auch kein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Ressourcen." kritisieren die Wirtschaftsminister.
Du hast jede Wahl
Abzuwarten bleibt, ob neben den individuellen Maßnahmen in deinem Bundesland nun auch eine bundesweite Einigung erzielt werden kann. Ein abschließendes Ergebnis der föderalen Diskussion steht noch aus. Solange empfehlen wir dir eine Antragstellung in allen offenen Verfahren, um wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine Mehrfachbewilligung ist nachhaltiger, als der Verzicht auf eine zunächst unlukrativ erscheinende Option. Prinzipiell bis zum 31. Mai 2020 kannst du in den meisten Bundesländern deinen Antrag auf Soforthilfe spätestens stellen. Individuell sind auch spätere Einreichungen möglich. Erkundige dich hierüber bei deiner zuständigen Landesförderanstalt.
Finde Soforthilfen in deinem Bundesland
Eine aktuelle Übersicht aller Soforthilfen nach einzelnen Bundesländern haben wir für dich zusammengestellt. Du profitierst von einer teils deutlichen Anhebung der Bundesmittel durch einzelne zusätzliche Landeshilfen. Baden-Württemberg ist hier beispielgebend und erkennt im Rahmen der Soforthilfe bereits eine Pauschale für Lebenshaltungskosten, Miete und Krankenversicherung in Höhe von 1.180 Euro pro Monat an. Diese ist man notfalls auch ohne Unterstützung des Bundes zu tragen bereit. Weniger wohlhabende Bundesländer dürften jedoch Schwierigkeiten haben dem gleichzukommen.
Entdecke weitere Liquiditätshilfen, die du nutzen kannst
Corona-Schutzschirm
Du kannst die Bundes- und Landeshilfen mit allen Maßnahmen aus dem Corona-Schutzschirm kombinieren bzw. zeitgleich all deine berechtigten Optionen ausloten. Dazu zählen u.a. ein Zahlungsaufschub bei Mietverhältnissen und sonstigen bedeutsamen Dauerschuldverhältnissen, Stundungen von laufenden sowie Steuervorauszahlungen oder der diskutierte erleichterte Zugang zur Grundsicherung.
Kurzarbeitergeld
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, stehen dir die Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld offen. Eine Anhebung des derzeitigen Auszahlungsbetrags in Höhe von 60 Prozent (bzw. 67 Prozent) des während der Kurzarbeit zuletzt ausgefallenen Nettolohns ist noch im Gespräch. Branchenverbände fordern eine prinzipielle Anhebung auf mindestens 80% des zuletzt ausgefallenen Nettolohns.
BAFA-Unternehmensberatung
Wenn du jetzt externe Beratung in Anspruch nehmen willst, kannst du außerdem ein zu 100 Prozent gefördertes BAFA-Coaching im Wert von bis zu 4000 EUR buchen. Hier klärt ein professioneller Berater alle deine individuellen Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Unternehmens- und Personalführung, Digitalisierung, Neuausrichtung deines Geschäftsmodells u.v.m. Unternehmenswelt unterstützt dich von Antragstellung bis Beratungsgespräch unkompliziert und für dich vollkommen kostenfrei. Vereinbare hier dein persönliches Beratungsgespräch.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Solltest du in eine existenzbedrohende Situation geraten und dich einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gegenüber gestellt sehen, ist noch nicht aller Tage Abend. Insofern diese Situation Ende 2019 noch nicht bestand, kannst du von den Regelungen des neuen Gesetzes zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht COVInsAG profitieren und gewinnst Zeit bis mindestens zum 30. September 2020.
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