Darlehen

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Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte, vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet, bei Fälligkeit den Betrag, den er zur Finanzierung benötigt hat bzw. die überlassene Sache, zurückzuerstatten und falls vereinbart, ein Darlehensentgelt (Zins) zu zahlen. Auch bei einer Existenzgründung wird oft ein Darlehen zur Umsetzung des Businessplan benötigt.

Es existieren das endfällige Darlehen (Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt), Annuitätendarlehen (der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen ist immer gleich hoch), Tilgungsdarlehen (der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen sinkt im Laufe der Zeit), Ratendarlehen (die zu zahlende Rate ist konstant, da der Zinsbetrag am Anfang hinzugerechnet wurde) sowie das partiarische Darlehen (Darlehensgeber erhält zusätzlich eine Gewinnbeteiligung).

Insbesondere bei Konsumentendarlehen zur Finanzierung von z. B. Unterhaltungselektronik, Reisen oder Ähnlichem, sind Darlehen unvorteilhaft, da die Zinssätze meist relativ hoch sind. Zur Versicherung gegen ausbleibende Rückzahlungen können durch den Darlehensnehmer Sicherheiten gestellt werden. Ein Indikator, der Aufschluss über die Darlehenskosten gibt, ist der Effektivzins. Zur Berechnung des Effektivzinses gibt es gesetzliche Regelungen.