Darlehensvertrag

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Der Darlehensvertrag ist ein Vertrag des Schuldrechts, bei dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen oder Geld auf Zeit überlassen werden. Wenn der Darlehensvertrag fällig wird, ist der Darlehensnehmer in der Pflicht dem Darlehensgeber die Geldschuld oder gleichwertige Ware zurückzugeben. Der Darlehensvertrag stellt eine Möglichkeit dar, einen Kredit zu gewähren. Nach den gesetzlichen Regelungen gibt es zwei Formen zur Gestaltung des Darlehensvertrag.

Bei der Konsensualtheorie entsteht ein Vertrag bereits durch die Einigung der Parteien. Bei der Realkontraktstheorie kommt der Darlehensvertrag erst zustande, wenn der Darlehensgeber die Darlehensvaluta geleistet hat. Die Pflicht der Darlehensrückzahlung einschließlich Zins entsteht erst bei Übergabe des Geldwertes bzw. der vertretbaren Sache. Im deutschen Recht jedoch wird diese Theorie nicht mehr vertreten. Der Darlehensvertrag mit Entgelt ist gegenseitig, der untentgeltliche ist zweiseitig verpflichtend. Dies muss auch für die Aufnahme eines Darlehen zur Umsetzung des eigenen Businessplan beachtet werden.

Beim Darlehensvertrag über Geld wird meist ein Zins vereinbart, der jeweils nach Ablauf eines Jahres vom Darlehensnehmer zu zahlen ist. Zusätzlich kann eine Darlehensgebühr vereinbart werden. Beim Darlehensvertrag über eine Sache kann der Darlehensnehmer die Sache verbrauchen und muss dem Darlehensgeber nach Ablauf des Darlehen eine Sache gleicher Art und Güte zurückgeben.