Datenschutzrecht
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Die Aufgabe des Datenschutzrecht ist es, die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und rechtlich geschützte Geheimnisse sicherzustellen. Außerdem soll das Datenschutzrecht einen Ausgleich schaffen zwischen dem Datenschutz personenbezogener Daten und dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit daran. Daher gehören zum Datenschutzrecht im weiteren Sinn alle Verordnungen, jedes Gesetz und Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen und den Umgang mit Geheimnissen regeln.
Das Datenschutzrecht ist geprägt vom Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Jahr 1983. Dort wurde erstmals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt. Dieses sowie detaillierte Vorgaben und Einschränkungen dieses Rechts haben sich in allen folgenden Gesetzesgrundlagen zum Datenschutz niedergeschlagen. Auch das deutsche Grundgesetz enthält wichtige datenschutzrechtliche Bestimmungen mit dem Grundrecht auf Wahrung des Post,- Brief- und Fernmeldegeheimnisses.
Wichtigste gesetzliche Regelung zum Datenschutzrecht ist in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz vom Jahr 1978. Für die Bundesländer existieren Landesdatenschutzgesetze. Diese gelten jedoch nur, wenn kein spezielles Datenschutzgesetz vorhanden ist. Internetanbieter müssen z. B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Telemediengesetzes kennen. Auch nach einer Existenzgründung kann das Datenschutzrecht für den Unternehmer relevant sein.