Kommt die Wiedereinführung der Meisterpflicht noch 2019?
Die Meisterpflicht in Handwerksberufen und handwerksähnlichen Betrieben - Warum wurde sie eingeführt und was bedeutet sie?
Die Pflicht zum Meistertitel wurde 1953 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks festgeschrieben. Das Recht auf Betriebsgründung und Ausbildung war damit künftig ausschließlich nach erfolgreich abgeschlossener Meisterausbildung möglich.
Abschaffung der Meisterpflicht - Wieso wurde die Meisterpflicht 2004 abgeschafft?
Mit dem Ziel den Arbeitsmarkt zu beleben und mehr Unternehmensgründungen zu motivieren, beschloss 2004 die damalige Bundesregierung eine Lockerung der Meisterpflicht. Von bis dato 94 durch die Regelung erfassten Handwerksberufen entband man 53 Berufe. Bis zum heutigen Tag besteht somit Meisterpflicht in nurmehr 41 Handwerksberufen. Die Meisterpflicht gilt aktuell insbesondere nur noch für solche Berufsgruppen, die in der Ausübung ihres Handwerks nach Auffassung des Gesetzgebers eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben Dritter darstellen können.
Welche Berufe fallen aktuell unter die Meisterpflicht – Zimmerer, Elektrotechniker, Friseure u.v.m.?
Um einen Betrieb zu gründen, benötigen folgende Berufsgruppen nach wie vor den Meistertitel bzw. müssen unter Heranziehung geltender Ausnahmeregelungen einen Angestellten mit Meistertitel beschäftigen. Nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung können auch andere Ausbildungen den Grad eines Meisters erfüllen.
1. Maurer und Betonbauer
2. Ofen- und Luftheizungsbauer
3. Zimmerer
4. Dachdecker
5. Straßenbauer
6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
7. Brunnenbauer
8. Steinmetz und Steinbildhauer
9. Stuckateure
10. Maler und Lackierer
11. Gerüstbauer
12. Schornsteinfeger
13. Metallbauer
14. Chirurgiemechaniker
15. Karosserie- und Fahrzeugbauer
16. Feinwerkmechaniker
17. Zweiradmechaniker
18. Kälteanlagenbauer
19. Informationstechniker
20. Kraftfahrzeugtechniker
21. Landmaschinenmechaniker
22. Büchsenmacher
23. Klempner
24. Installateur und Heizungsbauer
25. Elektrotechniker
26. Elektromaschinenbauer
27. Tischler
28. Boots- und Schiffbauer
29. Seiler
30. Bäcker
31. Konditor
32. Fleischer
33. Augenoptiker
34. Hörakustiker
35. Orthopädietechniker
36. Orthopädieschuhmacher
37. Zahntechniker
38. Friseure
39. Glaser
40. Glasbläser und Glasapparatebauer
41. Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Welche Berufe wurden 2004 von der Meisterpflicht entbunden? - Fliesenleger, Uhrmacher, Fotografen
In 53 Handwerks- und handwerksähnlichen Berufen wurde 2004 die Meisterpflicht aufgehoben. Der Beruf des Webers wurde zwischenzeitlich in das Berufsbild des Textilgestalters einbezogen. Daher enthält die folgende Liste aktuell noch 52 Gewerke ohne Meisterpflicht. Dazu zählen die folgenden Berufsgruppen:
1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
2. Betonstein- und Terrazzohersteller
3. Estrichleger
4. Behälter- und Apparatebauer
5. Uhrmacher
6. Graveure
7. Metallbildner
8. Galvaniseure
9. Metall- und Glockengießer
10. Schneidwerkzeugmechaniker
11. Gold- und Silberschmiede
12. Parkettleger
13. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
14. Modellbauer
15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer)und Holzspielzeugmacher
16. Holzbildhauer
17. Böttcher
18. Korb- und Flechtwerkgestalter
19. Maßschneider
20. Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
21. Modisten
22. Segelmacher
23. Kürschner
24. Schuhmacher
25. Sattler und Feintäschner
26. Raumausstatter
27. Müller
28. Brauer und Mälzer
29. Weinküfer
30. Textilreiniger
31. Wachszieher
32. Gebäudereiniger
33. Glasveredler
34. Feinoptiker
35. Glas- und Porzellanmaler
36. Edelsteinschleifer und -graveure
37. Fotografen
38. Buchbinder
39. Drucker
40. Siebdrucker
41. Flexografen
42. Keramiker
43. Orgel- und Harmoniumbauer
44. Klavier- und Cembalobauer
45. Handzuginstrumentenmacher
46. Geigenbauer
47. Bogenmacher
48. Metallblasinstrumentenmacher
49. Holzblasinstrumentenmacher
50. Zupfinstrumentenmacher
51. Vergolder
52. Schilder- und Lichtreklamehersteller
Warum soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden – Qualität muss gelten!
Seit Wegfall der Meisterpflicht im Jahr 2004 ist die Zahl von Unternehmensgründungen besonders im Bereich der Einzelunternehmen in den von der Meisterpflicht befreiten Berufen stark gestiegen. Gleichzeitig sanken die Ausbildungszahlen in allen Berufen, noch stärker jedoch ebenfalls in den von der Meisterpflicht befreiten Berufsgruppen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Handwerker ohne Meisterpflicht für eine Ausbildungsberechtigung mit höheren Kosten rechnen müssen. Befürworter einer Wiedereinführung wollen genau an diesen beiden Punkten ansetzen.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht - Was fordern Befürworter und Gegner?
Zu den prominenten Befürwortern einer Wiedereinführung zählen Politiker der bayrischen Landesregierung, sowie vereinzelt Antragsteller aus den Bundestags-Fraktionen von AfD und FDP. der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Unter den Gegnern firmieren sich Vertreter aus den kleineren Parteien, die Monopolkommission und der Berufsverband unabhängiger Handwerker (BUH).
Was sind die Pro- und Contra-Argumente zur Wiedereinführung?
Pro Wiedereinführung der Meisterpflicht
- Schaffung eines einheitlichen Handwerks
- Verbesserung der Qualität im Handwerk durch verbindliche Standards
- Erhöhung der Ausbildungsquote und Verbesserung der Ausbildungsqualität im Handwerk
- Höherer Verbraucherschutz und Garantieleistung (kein Pfusch!)
- Förderung von kleinbetrieblichen Strukturen, die ihr Handwerk generationenübergreifend weitergeben (der Meister und sein Lehrling)
Contra Wiedereinführung der Meisterpflicht
- Freiwilligkeit statt Zwang
- Anerkennung handwerklicher Ausbildungsleistungen als Zulassung für Fachhochschul- und Hochschulstudiengänge
- Meisterbrief garantiert keine Qualität, ist nur Formalie im Gründungsverfahren
- Wiedereinführung der Meisterpflicht verstärkt den Handwerker-Mangel nur noch mehr; weniger als 40% der ausgebildeten Handwerker verbleiben im Handwerk – Verbesserung der Arbeitsbedingungen, statt Wiedereinführung der Meisterpflicht
- Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Handwerker mit Meistertitel
- Klarere Preis-/Leistungsdifferenzierung ohne die Meisterpflicht; der Kunde zahlt lieber den Gesellenpreis, als den Meisterpreis
- In einigen Berufsgruppen (z.B. Gebäudereiniger) hat der Wegfall der Meisterpflicht dazu geführt, dass die Branche eine positive Expansion erlebt hat.
Was passiert nun? - Kommt sie oder kommt sie nicht die Meisterpflicht?
Nachdem die bayrische Landesregierung einen Antrag auf Ausweitung der Meisterpflicht im Bundesrat gestellt hatte, stand das Thema auf Wunsch von AfD und FDP im Dezember 2018 auch im Bundestag auf der Tagesordnung. Im Wirtschaftsministerium wird nun aktuell über die einzelnen vorgebrachten Argumente beraten und entsprechende Experten-Anhörungen vorbereitet. Dem Prozess regulär folgend könnte ein mögliches Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht bereits im Herbst verabschiedet werden. Der dort gefundene Beschluss würde dann ab dem 1. Januar 2020 geltendes Recht. Aktuelle News hierzu veröffentlichen wir zum gegebenen Zeitpunkt erneut an dieser Stelle.
Denken Sie daran...
Bevor Sie eine Gründung im Handwerk planen, sollten Sie die jeweils für Sie geltende Handwerkskammer hinsichtlich der Meisterpflicht und möglicher Ausnahmeregelungen kontaktieren. Die Gründung im Handwerk ist mit eigener Idee oder vielfältigen Franchise-Systemen möglich. Nach der Erstellung eines Geschäftsplans ergeben sich solide Fördermöglichkeiten.
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