Doppelte Buchführung
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Doppelte Buchführung oder auch kaufmännische Buchführung genannt, bezeichnet die zweifache Erfassung eines jeden Geschäftsvorganges. Die doppelte Buchführung ist die in der Privatwirtschaft vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung. Für den Gründer einer Unternehmung ist vorerst nur von Bedeutung, dass er eine Buchführung durchführen muss und das hierfür meist Kosten für den Steuerberater entstehen. Diese muss er im Zahlenteil des Businessplan einrechnen.
Die doppelte Buchführung verlangt, dass jeder Geschäftsvorfall mit dem gleichen Wert im Soll und im Haben gebucht wird. Wer doppelt Buch führt muss nur Bilanzieren mit Betriebsvermögensvergleich anwenden. Bei einer Existenzgründung ist die Art der Finanzbuchhaltung noch nicht von Bedeutung. Dies wird erst später der Steuerberater feststellen. Die Art der Buchführung kann sich auch im Laufe der Geschäftstätigkeit ändern.
Grundsätzlich muss also bei der doppelten Buchführung jeder einzelne Geschäftsfall auf mindestens zwei Konten also zweimal vermerkt werden. Die doppelte Buchführung wird nach bestimmten Regeln, wie dem Buchungssatz durchgeführt. Alle Buchungen und Aufzeichnungen müssen richtig, vollständig, geordnet und verständlich sein.