Einkommenssteuer
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Eine wichtige Kenngröße in der Steuerberatung und wichtig bei der Existenzgründung ist die Einkommenssteuer (ESt). Die Einkommenssteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage der Einkommenssteuer befindet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). In der steuerlichen Betrachtung gibt es verschiedene Formen. Dies sind z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Bauabzugsteuer.
Alle sind "Quellensteuern", da diese direkt an der Quelle abgezogen werden. Die zu zahlende Einkommenssteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Zuständig für Festsetzung und Erhebung der Einkommenssteuer ist laut Abgabenordnung (AO) regelmäßig das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Welche Gebietskörperschaft Anspruch auf die vereinnahmten Steuern erheben kann, regelt das Zerlegungsgesetz.
Ausnahmen und Sonderregelungen des Einkommenssteuerrecht führen zu Intransparenz. Ein wichtiger Pfeiler aller Einkommenssteuerreform-Konzepte ist die Steuervereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken, was eine Senkung der Einkommenssteuer bedeutet. Diese Vereinfachung soll zu mehr Transparenz, aber auch zu mehr Einnahmen führen, die vom Steuerzahler getragen werden.