Einnahmen
Businessplan kostenfrei erstellen
Steuerrechtlich bezeichnen die Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwerten bestehen und steuerpflichtigen Personen als Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung oder sonstigen Einkünften im Sinne des EStG zufließen. Im Businessplan müssen die Einnahmen detailliert aufgeschlüsselt werden. Sofern der Businessplan bei einer Existenzgründung erstellt wird, müssen die zukünftigen Einnahmen prognostiziert werden.
Einnahmen, die nicht im EStG aufgelistet sind, unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Zudem gibt es Einnahmen, die ausdrücklich vom Gesetzgeber für steuerfrei erklärt worden sind. Darunter zählt das Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Wohngeld aber auch Abfindungen infolge einer Kündigung bis zu einem bestimmten Betrag. Im Rahmen einer Existenzgründung sollte der Unternehmer alle Einkunftsarten aufgliedern, um einen Überblick über seine finanzielle Situation zu erhalten.
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht bezeichnet der Begriff der Einnahmen die Erhöhung des Geldvermögens eines Unternehmens. Sie errechnen sich durch Einzahlungen, durch den Zugang von Forderungen und durch den Abgang von Verbindlichkeiten. Die Einnahmen müssen dabei nicht immer durch Einzahlungen erreicht werden. Beim Fakturieren einer Rechnung stellen die entstandenen Forderungen Einnahmen dar.