Einstiegsgeld bei Bürgergeld-Bezug: Infos zum Antrag
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Das Einstiegsgeld ist eine Förderung nach SGB II – § 16b, welche unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Bürgergeld) vergibt. Das Einstiegsgeld soll – seinem Namen nach – den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern und sichert z.B. finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme zunächst noch gering bezahlter Jobs oder am Beginn einer Existenzgründung
Einstiegsgeld kannst du beantragen, wenn du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:
- Du planst bald einen Job anzutreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über deinem bisherigen Bürgergeld liegt.
- Du planst eine befristete Stelle o. eine Stelle in Teilzeit anzutreten (nur bei Verbesserung der langfristigen Arbeitsmarkt-Chancen).
- Du willst dich selbständig machen.
Wichtig: Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung der Jobcenter. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Folgende Grundvoraussetzung müssen Antragstellende beim Antrag auf Einstiegsgeld erfüllen:
- Du erhältst unmittelbar vor Arbeitsaufnahme/aufzunehmender Selbständigkeit Bürgergeld oder
- Du stockst dein Einkommen mithilfe von Bürgergeld auf.
Anforderungen an eine Beschäftigung
Außerdem gelten weitere Anforderungen an Menschen, die eine Beschäftigung mithilfe von Einstiegsgeld co-finanzieren wollen:
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig.
- Die Stelle bietet dir gute Aussichten, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein.
- Du beantragst das Einstiegsgeld, bevor du die ausgesuchte neue Stelle antrittst. Ein nachträgliche Bewilligung von Einstiegsgeld ist ausgeschlossen.
Willst du dich mit einer Geschäftsidee selbständig machen und Einstiegsgeld als Zuschuss zur Existenzgründung beantragen, gelten folgende Bedingungen:
- Du erhältst Bürgergeld.
- Du hast dich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht, planst dies aber aktuell.
- Du wirst deine geplante Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben
- Die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Durch die Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass du zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein wirst.
Weitere Unterstützung für Gründerinnen und Gründer durch das Jobcenter:
Darüber hinaus bieten die Jobcenter Gründerinnen und Gründern weitere Unterstützung in Form von z.B. Beratungsleistungen (kostenfreie Gründerberatung mit AVGS), Darlehen oder Zuschüssen für Anschaffungen. Alle diese Unterstützungsangebote werden unter dem Begriff „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“ (kurz: LES) zusammengefasst. Erkundige dich bei deinem Jobcenter über deine individuellen Möglichkeiten der Gründerförderung.
- Bei einzelfallbezogener Bemessung werden bis zu 50% des Regelsatzes Einstiegsgeld gezahlt, Ergänzungen auf Basis der Dauer der Arbeitslosigkeit und Leben in einer Bedarfsgemeinschaft sind möglich.
- Bei Pauschalierung des Einstiegsgeldes werden bis zu 75% des Regelsatzes gezahlt, dieser greift für besonders zu fördernde Personengruppen (z. B. Langzeitarbeitslose, Ältere, Alleinerziehende).
Einstiegsgeld ist anrechnungsfrei
Wird das Einstiegsgeld bewilligt, so erhältst du dieses zusätzlich zum eventuell noch gezahlten Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld. Das Einstiegsgeld wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Darlehen und Zuschüsse
Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder bereits ausüben, können Darlehen und Zuschüsse in Höhe von bis zu von 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, sofern diese für die Selbständigkeit notwendig und angemessen sind. Darlehen können die Summe von 5.000 Euro auch übersteigen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbständigkeit glaubhaft versichert werden kann (Finanzplanung). Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kostenfreie Unternehmensberatung mit AVGS
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bereits eine selbständige Tätigkeit ausüben, können Beratungsleistungen ( z.B. durch Gründungsinitiativen oder Unternehmens-/Steuerberatungen) in Anspruch nehmen, um ihre selbständige Erwerbstätigkeit zu stabilisieren oder neu auszurichten.
Die Förderhöhe des Einstiegsgelds beträgt in der Regel 50 Prozent des Regelsatzes beim Bürgergeld. Die genaue Höhe des Einstiegsgeldes variiert je nach Einzelfall. Bei der Berechnung des Einstiegsgeldes wird u.a. die Größe der Bedarfsgemeinschaft oder auch die Länge der Arbeitslosigkeit berücksichtigt.
Zuschüsse aus dem Förderprogramm Einstiegsgeld werden für längstens 24 Monate gewährt.
Auszahlung Einstiegsgeld
Gründerinnen und Gründer können ebenfalls höchstens 24 Monate lang mit Einstiegsgeld gefördert werden. Es wird monatlich ausgezahlt und ist anrechnungsfrei. Der Betrag muss nicht über den gesamten Förderzeitraum gleich sein.
Vereinbare z.B. einen individuellen Fahrplan und erhalte in den ersten Monaten der Selbständigkeit mehr Einstiegsgeld, als am Ende des Bewilligungszeitraums. Dies gibt dir die Möglichkeit, ohne Umsatzdruck dein Unternehmen in Ruhe aufzubauen und bei ersten Umsatzerfolgen die Zuschüsse aus dem Einstiegsgeld langsam auslaufen zu lassen.
Einstiegsgeld kannst du nur erhalten, wenn du den Antrag vor Aufnahme der Selbständigkeit! beim für dich zuständigen Jobcenter stellst. Die Mitarbeitenden prüfen anhand der eingereichten Unterlagen, inwieweit die Förderung tatsächlich geeignet ist, um
- den Leistungsbezug des Antragstellenden im Sinne des SGB II zu beenden sowie
- eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
Unterlagen für den Antrag auf Einstiegsgeld
Planst du eine Existenzgründung auf hauptberuflicher Basis, musst du folgende Unterlagen bereithalten:
- ein aussagekräftiger Businessplan, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens belegt
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten 3 Jahre
- zusätzlich: Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
Das Jobcenter prüft deinen Antrag und bewilligt bei Vorlage der Gründerbefähigung das Einstiegsgeld als Zuschuss zu deinen Lebenshaltungskosten. Um deine selbstständige oder eine freiberufliche Tätigkeit nach der Existenzgründung zu belegen, reichst du beim Jobcenter geeignete Nachweise ein, z.B. die Gewerbeanmeldung oder Anzeige beim Finanzamt.
Unterstützung für deinen Antrag auf Einstiegsgeld
Erhältst du aktuell Bürgergeld und interessierst dich für eine Selbständigkeit, kannst du dich in einem kostenfreien Vorgründer-Coaching professionell beraten lassen. Hierfür erhältst du von deinem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Ermessensleistung). Die Beratungen selbst erfolgen durch private zertifizierte Anbieter. Sie unterstützen dich bei der Ausformulierung deines Unternehmenskonzepts und dem Erhalt einer Tragfähigkeitsbescheinigung als Voraussetzung zum Antrag für Einstiegsgeld.
Bundesweites Bildungsträger-Netzwerk von UNTERNEHMENSWELT
UNTERNEHMENSWELT arbeitet mit einem bundesweiten Bildungsträger-Netzwerk zusammen und unterstützt dich bei deiner Gründungsplanung und dem Antrag auf Einstiegsgeld.
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