Mit Bürgergeld zur eigenen Firma: So geht's!
Businessplan Einstiegsgeld erstellen
Der Staat unterstützt dich, wenn du Bürgergeld beziehst und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen oder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen möchtest.
Das Einstiegsgeld ist eine Fördermaßnahme für dich, wenn du:
- planst, hauptberuflich selbstständig zu werden, oder
- eine sozialversicherungspflichtige Anstellung anstrebst, besonders in Bereichen mit geringem Lohn, als Hilfskraft oder nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit.
Wann bekommt man Einstiegsgeld?
Solltest du bisher kein Bürgergeld empfangen (ehemals ALG II bzw. Hartz IV), klärst du am besten zunächst deinen Anspruch auf Bürgergeld. Folgende Kriterien müssen dafür erfüllt sein:
- du hast keinen Anspruch mehr auf ALG I und dem damit zusammenhängenden Förderprogramm, dem Gründungszuschuss.
- du bist hilfebedürftig, erwerbslos und zwischen 15 und 66 Jahre alt sind.
- du giltst als erwerbsfähig, das heisst du stehst sofort oder in absehbarer Zukunft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Solltest du in einer Bedarfsgemeinschaft leben, so giltst du auch als erwerbsfähig, wenn mindestens eine Person der Gemeinschaft in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
- du hast deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Kein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld
Wie auch der Gründungszuschuss, ist das Einstiegsgeld eine „Kann-Leistung“. Die Bewilligung des Einstiegsgelds liegt im Ermessen der Behörde. Es besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch.
Hinweis: Da das Einstiegsgeld als zweckgebundene Einnahme nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählt, unterliegt der Zuschuss auch nicht dem Progressionsvorbehalt und muss damit auch nicht versteuert werden.
Du kannst die Leistung beantragen, wenn
- du Bürgergeld erhältst,
- deine neue hauptberufliche Selbstständigkeit oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dich in die Lage versetzt, in Zukunft ohne weitere Hilfe auszukommen,
- die Förderung notwendig ist, um dich in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren,
- du deine Tätigkeit hauptberuflich ausübst, was bedeutet, dass während dieser geförderten Tätigkeit keine andere Arbeit in gleichem oder größerem Umfang möglich ist.
Im Falle einer Selbstständigkeit:
- das Jobcenter dich als geeignete Gründerin oder geeigneten Gründer ansieht,
- deine selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist.
Hinweis: Unabhängig davon, wie du die Beendigung deiner Arbeitslosigkeit genau gestaltest, beide Möglichkeiten (Selbständigkeit und Beschäftigung) müssen in zeitlicher Nähe zum Antrag stehen und geplant werden.
Deinen Antrag auf Einstiegsgeld musst du bei deinem zuständigen Jobcenter bzw. deiner Kommune stellen. Hier wird geprüft inwieweit die Förderung helfen kann, den Leistungsbezug des Antragstellers im Sinne des SGB II zu beenden und ob die Förderung notwendig ist, um eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
Hinweis: Digitale Plattformen wie https://sozialplattform.de/ ermöglichen dir, deinen Antrag auf Einstiegsgeld online zu stellen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger auch digital anzubieten. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit der Sozialplattform diese Aufgabe um. Die Plattform wird nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) entwickelt. Das bedeutet, dass auch andere Bundesländer die Plattform nutzen können.
Businessplan Einstiegsgeld
Planst du eine Existenzgründung auf hauptberuflicher Basis, so wird zusätzlich dein Businessplan, also die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens geprüft. Ziel ist es auch hier, deine Hilfsbedürftigkeit langfristig zu beenden.
Einstiegsgeld beantragen: Checkliste Unterlagen
Dein Antrag auf Einstiegsgeld sollte grundsätzlich aus folgenden Unterlagen und Nachweisen bestehen:
- Ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Einstiegsgeld: Den Antrag erhältst du bei deinem zuständigen Jobcenter.
- Ein lückenloser Lebenslauf: Hier sind vor allem deine berufliche Ausbildung und deine fachlichen Qualifikationen für die angestrebte Tätigkeit bzw. Branche, in der die Selbständigkeit geplant ist, wichtig.
a, Für alle Antragsteller, die eine hauptberufliche Selbständigkeit planen, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
- Ein ausgereifter Businessplan: Ob dein Unternehmenskonzept einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden muss, entscheidet das zugewiesene Jobcenter.
- Eine fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit deines Gründungsvorhaben: Die Kosten werden in der Regel vom Jobcenter übernommen.
- ggf. eine Gewerbeanmeldung als Nachweis für deine bevorstehende Gründung
b, Planst du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
- Ein Arbeitsvertrag: Ist dein Wiedereinstieg in das Berufsleben geplant, muss der Start der neuen Tätigkeit unmittelbar bevorstehen. Das wird mit einem aktuellen Arbeitsvertrag nachgewiesen.
Ein positiver Bescheid über den Antrag auf Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter verlangt einen aussagekräftigen Businessplan. Hier geht es darum dein Gründungsvorhaben zu erklären und deine Geschäftsidee überzeugend rüberzubringen.
Für eine erfolgreiche Bewilligung musst du mit deiner Geschäftsidee und Persönlichkeit überzeugen sowie deine fachlichen Qualifikationen für die Branche klar darlegen – nur so wird dein Antrag auf Förderung Aussicht auf Erfolg haben.
Zusammenfassend sollte sich dein Businessplan auf folgende Punkte konzentrieren:
- Eine ausführliche Beschreibung deines Gründungsvorhabens und der Geschäftsidee.
- Eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung, ein Liquiditätsplan sowie eine Darlegung des zu erwartenden Umsatzes und eine Gewinnprognose für die kommenden drei Jahre.
- Nachweise über deine fachlichen Qualifikationen für den Bereich der Tätigkeit.
Businessplan Muster kostenlos
Hinweis: Deinen Businessplan für Fördermittel solltest du speziell für die jeweilige Institution, in dem Fall das Jobcenter, anpassen. Darüber hinaus bieten Businessplan Muster speziell für deine Branche oder die Gründung mit einem Franchise die nötigen Infos für einen gelungenen Förderantrag.
Das Einstiegsgeld wird auf Grundlage der Einstiegsgeld-Verordnung nach §16b SGB individuell festgelegt und beträgt maximal 50 % deiner Regelleistung. Zusätzlich können Ergänzungsbeträge hinzugefügt werden, sodass das Grundeinstiegsgeld und die Ergänzungsbeträge zusammen maximal so hoch werden können wie deine Regelleistung.
Höhe des Einstiegsgelds
Bei der Festlegung der Höhe des Einstiegsgelds werden normalerweise diese Aspekte berücksichtigt:
- Wie lange du bereits arbeitslos warst,
- Die Größe deiner Bedarfsgemeinschaft, also zum Beispiel deiner Familie,
- Der jeweilige Regelbedarf, den du als Antragsteller hast.
Da diese Faktoren sehr variieren können, fällt auch die Höhe der Förderung unterschiedlich aus. Für bestimmte Personengruppen kann dein Jobcenter auch eine pauschale Berechnung der Förderung vornehmen.
Es bestehen grundsätzlich zwei verschiedene Bemessungsgrundlagen:
- die einzelfallbezogene Bemessung
- die pauschale Bemessung.
Einzelfallbezogene Bemessung
Bei der einzelfallbezogenen Bemessung gemäss Einstiegsgeld-Verordnung - ESGV werden zusätzlich zu deiner monatlichen Bürgergeld Regelleistung ein monatlicher Grundbetrag, sowie weitere Ergänzungsbeträge gewährt:
- Der Grundbetrag deines Einstiegsgelds berechnet sich auf Grundlage des bisherigen monatlichen Regelbedarfs und darf maximal 50 Prozent dieser Leistung betragen.
- Den Ergänzungsbetrag „Arbeitslosigkeit“ kannst du als Antragsteller erhalten, wenn du dich bereits zwei Jahre oder länger in der Arbeitslosigkeit befindest. Die Höhe entspricht 20 Prozent der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II.
- Den Ergänzungsbetrag „Bedarfsgemeinschaft“ erhältst du nur, wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Dabei wird dir je weiterer leistungsberechtigter Person der Bedarfsgemeinschaft, 10% der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II zugesprochen.
Pauschale Bemessung
Die pauschale Bemessung deines Einstiegsgeld wird im Normalfall nur an dich ausgegeben, wenn du einer besonders zu fördernden Personengruppe zugeordnet werden kannst. Dabei geht es um die Eingliederung von Personen, die sich bereits seit sehr langer Zeit in der Arbeitslosigkeit befinden. In diesem Fall ist die Höhe gesetzlich nicht geregelt und wird vom zuständigen Jobcenter nach eigenem Ermessen festgelegt.
TIPP: Wenn du deinen Leistungsbezug durch eine Existenzgründung beenden willst, kannst du zusätzliche Zuschüsse in Form von Sachgütern oder Beratungsdienstleistungen, wie z.B. eine Gründungsberatung erhalten (sogenannte Eingliederung in die Selbstständigkeit). Dieser Investitionszuschuss beträgt bis zu 5.000 EUR und ist ebenfalls eine Ermessensleistung. Erkundige dich bei deiner zuständigen Behörde, ob du die Voraussetzungen für diese Förderung erfüllst.
Die Leistungen durch das Einstiegsgeld werden für maximal 24 Monate gewährt, zu anfangs jedoch meist für einen Zeitraum von 6 Monaten. Anschließend kannst du einen Antrag auf Verlängerung stellen. Einmal bewilligt, endet die Zahlung nicht mit Beendigung deiner Hilfebedürftigkeit, sondern wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums fortgesetzt.
Was passiert, wenn mein Gründungsvorhaben scheitert?
Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Leistung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. In jedem Fall solltest du deine Behörde informieren, sobald die Selbstständigkeit beendet wird.
Hinweis: Informiere dich hier über weitere Finanzierungsquellen, welche du unter Umständen parallel zum Einstiegsgeld beantragen kannst.
Bei der Beantragung von Fördergeldern solltest du dich vor Einreichen deines Businessplans ausführlich beraten lassen. Für einen erfahrenen Berater sind die Anforderungen des Jobcenters Tagesgeschäft. Mögliche Hürden der Antragstellung werden im persönlichen Gespräch genommen und dein Businessplan auf Schwachstellen hin überprüft.
Berater Einstiegsgeld finden
Über unseren Fördermittelcheck unterstützen wir dich bei der Suche nach einem passenden Berater zur Beantragung des Einstiegsgelds.
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