Ertrag
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Der Ertrag ist das Ergebnis einer wirtschaftlichen Leistung. Aus Sicht der Volkswirtschaftslehre handelt es sich dabei um eine bewertete Gütererstellung des Unternehmens in einer bestimmten Periode. Der Ertrag wird in verschiedene Arten unterteilt. Es wird zwischen Zinserträge für Kapitalerträge, Lohn für Erträge durch Arbeit und Rente für Erträge durch Bodenwirtschaft unterschieden. Der erzielte Ertrag wird im Businessplan des Unternehmens angegeben. In der Betriebswirtschaft ist der Ertrag ein Wertezuwachs des Unternehmens.
Das Eigenkapital einer Existenzgründung kann durch betrieblich erwirtschaftete Leistungen vergrößert werden. Im Gegensatz zum Ertrag steht der Aufwand. Unterschreitet der Ertrag den Aufwand, erzielt der Betrieb einen Verlust. Zudem kann der Ertrag in Betriebsertrag und neutralen Ertrag unterschieden werden. Dieser Unterscheidung liegen betriebsfremde, außerordentliche Geschäftsvorfälle zu Grunde. Der Ertrag wird als Ergebnis des Produktionsprozesses gesehen.
Für die Leistungsrechnung sind betriebliche Erträge, betriebsfremde Erträge, betriebliche ordentliche Erträge und betriebliche außerordentliche Erträge zu unterscheiden. Der Ertrag ist ein Wertzuwachs, der während einer Abrechnungsperiode im Unternehmen entsteht und das Nettovermögen erhöht. Bei der handelsrechtlichen Gewinnermittlung zählt der Ertrag als Positivkomponente und der Aufwand als Negativkomponente.