Europa GmbH
Die Europa GmbH oder auch Europäische Privatgesellschaft soll Mitte des Jahres 2010 als Rechtsform für Gründer und Unternehmer zur Verfügung stehen. Die Europäische Privatgesellschaft trägt den Zusatz SPE (Societas Privata Europaea ). Bereits im Januar 2009 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über die Einführung der Europa GmbH, kurz EPG entschieden. Ziel der Einführung der EuropaGmbH ist, den Binnenmarkt den kleinen und mittelständischen Unternehmen der Europäischen Länder zugänglicher zu machen. Somit soll den Unternehmen die Ausweitung ihrer geschäftlichen Tätigkeit in andere Mitgliedsstaaten der EU erleichtert werden.
Für kleine und mittelständische Betriebe war die Gründung einer Tochtergesellschaft mit Sitz in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat bisher bürokratisch sehr aufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden. Durch die Europa GmbH soll die Gründungssituation für eine Tochtergesellschaft vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden. Mit der Europa GmbH bzw. mit der Europäischen Privatgesellschaft steht den Unternehmern eine einheitliche Rechtsform zur Verfügung, die den Unternehmer nicht mehr mit 27 einzelnen rechtlichen Regelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten konfrontiert.
Für die Gründung einer Europa GmbH ist vorgesehen, dass jede nationale Gesellschaftsform in eine Europäische Privatgesellschaft umgewandelt werden kann.Wichtig ist dabei, dass die SPE ihren Hauptsitz, ihre Hauptverwaltung bzw. Hauptniederlassung in einem Mitgliedsstaat hat. Dabei kann der Sitz der Europa GmbH auch auf verschiedene Mitgliedsstaaten aufgeteilt werden. Ein spezielles Registrierungsverfahren für die EuropaGmbH wird es nicht geben, vielmehr richtet sich dies nach der europäischen Gesellschaftsrechtrichtlinie. Um die Kosten zu verringern und das Verfahren zu vereinfachen soll die elektronische Übermittlung des Antrags auf Registrierung möglich sein. Zudem werden vorgefertigte Dokumente für den Antrag für die Mitgliedsstaaten bereit gestellt, so dass auch hier eine einheitliche Registrierung möglich ist.
Die Mindestkapitalanforderung für die Europa GmbH wird auf einen Euro festgesetzt, um Neugründungen zu erleichtern. Die Einlagen können von den Anteilseignern als Bar- oder Sacheinlagen erbracht werden. Die Art der Einlagenerbringung muss jedoch in der Satzung der SPE festgelegt werden. Um eine Kapitaleinlage von nur einem Euro für die Europäische Privatgesellschaft erbringen zu können, fordert der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, dass die Unternehmensführung seine Solvenz nachweist. Anderenfalls muss eine Einlage in Höhe von mindestens 8000 Euro eingebracht werden.
Bisher war die Gründung einer oder mehrerer Tochtergesellschaften in der Europäischen Union sehr kostenintensiv. Mit der neuen Europa GmbH fallen viele Gründungskosten weg, insbesondere die Kosten für die Rechtsberatung, für die Verwaltung und fürs Management werden erheblich reduziert.
Die Auflösung oder Umwandlung der EuropaGmbH in eine nationale Rechtsform unterliegt dem nationalen Recht. Auch kann die Europäische Privatgesellschaft, kurz EPG ihren Sitz in ein anderes Mitgliedsland verlegen, sofern die SPE sich nicht in der Auflösung oder in einer Liquidation befindet.
Für die Arbeitnehmermitbestimmung gilt, dass diese Regelungen den Gesetzen des jeweiligen Mitgliedsstaates unterliegt, indem die Europa GmbH ihren Sitz hat, da eine Arbeitnehmermitbestimmung in kleinen Unternehmen nur in sehr wenigen Staaten existiert (Dänemark und Schweden). Damit wird die Europa GmbH ( SPE ) ebenso attraktiv wie inländische Unternehmen. Insbesondere international aufgestellte mittelständische Unternehmen sollen von der Einführung einer einheitlichen Europäischen Privatgesellschaft, EPG profitieren. Aber auch für größere Konzerne wird die Europa GmbH interessant, da durch eine einheitliche Rechtsstruktur eine Vereinfachung der Kontrolle in der Konzernzentrale möglich ist.