Exportkreditversicherung
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Eine Exportkreditversicherung soll Unternehmen im Rahmen von Exporttätigkeiten vor eventuellen Risiken absichern. Sie wird auch als Ausfuhrversicherung bezeichnet. Der Export von Waren über andere Ländergrenzen hinaus birgt für die Exporteure einige Risiken. Zu den üblichen Gläubigerrisiken der ausführenden Unternehmen kommen beim Export zusätzlich noch Länderrisiken hinzu.
Politische Umwälzungen oder Transferstopps können ganz plötzlich das Begleichen einer Forderung aus Warenlieferungen und Dienstleistungen verhindern. Die Exportkreditversicherung ist ein bedeutendes staatliches Instrument, was Unternehmen bei einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen unterstützt.
Damit Unternehmen von den möglichen Risiken nicht abgeschreckt werden und auf den Export verzichten, haben sich diverse Exportkreditversicherer etabliert, die eine Exportkreditversicherung anbieten. Sie übernehmen im Risikofall die Deckung und ersetzen, je nach vertraglicher Regelung, einen gewissen Teil des Auftragswertes. Der Exporteur kommt dabei nur in Form einer Selbstbeteiligung für einen Teil des Verlusts auf.