Finanzkontrolle
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Die Finanzkontrolle umfasst als allgemeiner Oberbegriff die Summe des einheitlichen Verwaltungshandelns der Rechnungshöfe sowie aller denen verwandten Ämter. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit, weshalb dieser Pflichtaufgabe im Normalfall nur mit geeigneten Beamten nachgekommen wird. Unterschieden werden Finanzkontrollen auf verschiedenen Ebenen. Die Prüfung betrifft nur öffentliche Haushalte, keine Privatunternehmer, die ihre Geschäftsidee umgesetzt haben.
Es gibt die kommunale Finanzkontrolle, die staatliche Finanzkontrolle, die Finanzkontrolle des Bundes und die europäische Finanzkontrolle. Die Rechnungshöfe oder die angeschlossenen bzw. ähnlichen Verwaltungseinheiten werden ermächtigt detaillierte Prüfungen durchzuführen. Um eine funktionierende Finanzkontrolle zu gewährleisten ist die wichtigste Voraussetzung ihre Unabhängigkeit und Trennung von der Exekutivgewalt.
Mit der Finanzkontrolle sollen die öffentlichen Haushalte auf ihre Wirtschaftlickeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit geprüft werden und eventuelle Mängel aufgedeckt werden. Es werden beratende Äußerungen ausgesprochen und Prüfungsmitteilungen herausgegeben. Weiterhin erstellt die Kontrolle Jahresberichte und Denkschriften, die auch der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Durch ihre Unabhängigkeit kann die Finanzkontrolle keine Weisungen und Vorgaben durchsetzen, nur Empfehlungen aussprechen.