Fischerei

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Wenn man sich für eine Geschäftsideein der Fischerei entscheidet, sollte natürlich das nötige Know-how vorhanden sein. Auch hier gelten allgemeine Regeln für die Gründung, wie die Anmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde bzw. des Ortes, wo die Fischerei eröffnet wird. Grundsätzlich gilt es, die Gründung genau zu planen und sich gut vorzubereiten. Sicher gestellt sein muss die Befähigung, eine Fischerei führen zu können, d.h. Berufserfahrung mitzubringen.

Die Fischerei gilt als ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Europäischen Union, was für eine Gründung spricht. Ein weiteres Befürwortungskriterium für eine Fischerei besteht in der Möglichkeit Beschäftigungen zu schaffen in Gebieten, die oftmals wenig Alternativen offen lassen. Des weiteren ist die Nachfrage nach Fischereierzeugnissen vor allem auf dem EU-Markt groß. Eine Existenzgründung sollte trotzdem immer gut überlegt und durchgeplant sein.

Demnach wird einer Fischerei große Bedeutung zugeordnet. Man sollte sich auch im Klaren darüber sein, welche Leistungen man in der Fischerei anbieten möchte. Das beinhaltet den reinen Produktionsbereich – Fischfang, Verarbeitung, Verpackung, Vermarktung – oder möchte man noch zusätzlich im Dienstleistungsbereich tätig werden, das schließt Werften, Herstellung von Ausrüstung u.ä. ein. Diese Fragen sollten aus dem Businessplan ersichtlich werden.