Neue Fördermittel für deine unternehmerische Energie- und Ressourceneinsparung
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Energie- und Ressourceneffizienz Zuschüsse plus Förderwettbewerbe
Ab diesen Monat treten zwei neue Fördermittel des Bundeswirtschaftsministeriums auch für kleine und mittlere Unternehmen in Kraft. Beide sollen die Effizienzförderung für die Wirtschaft verbessern. Im Grunde geht es aber um die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Welche diese natürlich erreichen möchte.
So wird neben der Energieeffizienz ab sofort auch die Ressourceneffizienz gefördert.
Vor allem für Klein- und Mittelständler wurden die Bedingungen der Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“ verbessert.
Deutschland möchte bis zum Jahr 2045 hinsichtlich seines Treibhausgasausstosses eine Neutralität erreichen. Dafür will der Staat die Wirtschaft energieeffizienter machen und den Primärenergieverbrauch senken.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Das zentrale Förderprogramm des Bundes zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie, war bis dato die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“. Über 10.000 Anträge pro Jahr konnte diese Förderung seit Einführung in 2019 für sich geltend machen. Durch die forcierten Klimaziele der Bundes wurde das Förderprogramm angepasst und erweitert. Somit werden nun auch Massnahmen der Unternehmen im Bereich Ressourceneffizienz gefördert. Entsprechend wurde das Program auch in „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ umbenannt.
Laut dem Bundeswirtschaftsministerium zeigen Studien, dass ein effizienterer Einsatz von Ressourcen zusätzlich Emissionen und Energieverbräuche senken kann. Deshalb werden in dem neuen Fördergegenstand "Ressourceneffizienz" auch Investitionen in Anlagen gefördert, welche zu einem geringeren Materialverbrauch führen oder etwa Anlagen zur Aufbereitung und unternehmensinternen Verwendung von alten Kunstoffen.
Klimaneutralität rückt immer mehr in den Verbraucherfokus. Entsprechend sollen auch die Lieferketten dieses Ziel veräusserlichen. Willst du dein Unternehmen hin zur Klimaneutralität transformierne, erstellst du am besten ein Transformationskonzept. Dieses kannst du dir zu 50 Prozent durch das neue Bundesprogramm fördern lassen. Wobei du als kleines und mittleres Unternehmen zusätzlich einen Bonus von 10 Prozentpunkten erhalten kannst. Pro Konzept ist die maximale Förderung auf 80.000 Euro begrenzt.
Aber auch die CO2-Bilanzierung und CO2-Zertifizierung deines Unternehmens werden gefördert. Zusätzlich wurden mit der Überarbeitung der Bundesförderung auch die Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung um 10 Prozent erhöht.
Die Hilfe bei der Finanzierung durch den Bund betrifft insgesamt fünf Module:
- Modul 1 - Querschnittstechnologien
- Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5 - Transformationskonzepte
Was, wie im Detail gefördert wird, ist entsprechend in dem jeweiligen Modul beschrieben. Hier kommst du zur Startseite des Förderprogramms, welches in der Zuständigkeit des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle liegt: "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"
Förderwettbewerb - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
Für die zweite erneuerte Bundesförderung geht es nunmehr in die 12. Wettbewerbsrunde. Diese ist am 01.11.2021 gestartet und läuft maximal bis zum 28.02.2022. Bewerben sich jedoch viele Unternehmen, kann die Wettbewerbsteilnahme auch vorzeitig geschlossen werden.
Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen von Unternehmen die in neue energieeffizientere Technologien investieren und den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen wollen, wie etwa:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen (sofern diese aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden))
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Das zentrale Auswahlkriterium dabei ist die erreichte CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis pro Fördereuro.
Zur Teilnahme musst du dich in einem Vorschritt bei der zum Projektträger ernannten VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bewerben. Die sogenannte Skizzenphase soll dazu dienen, die Förderfähigkeit des Antragsteller und seines geplanten Vorhabens zu prüfen. Die positive Bewertung der eingereichten Skizzenbewertung stellt jedoch noch keinen Erfolgsgarant für den eigentlichen Förderentscheid dar.
Mit positiver Ersteinschätzung, kannst du in Stufe zwei einen Antrag über die elektronische Plattform easy-Online einreichen. Dabei musst du beachten, das lediglich nicht begonnene Maßnahmen förderfähig sind. Als Vorhabenbeginn gilt auch der vertragliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages, einschließlich eines Contractingvertrages.
Dagegen können Planungs- und Beratungsleistungen wie etwa die Erstellung eines Einsparkonzeptes schon vor der Antragstellung erbracht werden.
Die maximale Förderquote beträgt 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten. Wobei es pro gefördertem Investitionsvorhaben eine Deckelung von zehn Millionen Euro gibt. Wobei das Bundesbudget für die aktuelle Wettbewerbsrunde nur 15 Millionen Euro beträgt.
Details und weitere Informationen bekommst du auf der Website des Förderwettbewerbs: wettbewerb-energieeffizienz.de
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