So findest du den passenden Franchisegeber
Anders als in anderen europäischen Ländern (z.B. Frankreich oder Italien) gibt es in Deutschland keine explizite gesetzliche Regelung für Franchising. Bislang gilt ein mit der EU entwickelter Verhaltenscodex als richtungsweisend. Eine umfangreiche Rechtssprechung in den vergangenen Jahrzehnten hat die Rechte und Pflichten von Franchisepartnern außerdem weiter ausdifferenziert.
Die folgende Checkliste versammelt die wichtigsten Indikatoren für ein seriöses Franchise-Unternehmen:
- nachweisliche Wirtschaftlichkeit von Mutterunternehmen und Pilotbetrieb
- weitere Standorte folgen oder sind bereits etabliert
- mindestens ein Partnerunternehmen kann auf Wunsch besichtigt werden
- bei jungen Unternehmen sollte die Marktreife genau überprüft werden
Stellen Sie folgende Fragen sich selbst und dem Franchisepartner:
- Welches Alleinstellungsmerkmal haben Produkt oder Dienstleistung?
- Wo liegt der USP (Unique Selling Point), z.b. Preisführerschaft, einzigartige Produktqualität, herausragendes Service-Versprechen etc.?
- Ist eine Marktführerschaft im gewählten Segment realistisch? Gilt der Standortschutz?
- Wie umfangreich ist das Leistungspaket des Franchisegebers?
- Steht die monatliche Franchisegebühr in gesunder Beziehung zum angebotenen Maßnahmenkatalog für Franchisenehmer? Steht Sie in Korrelation zum erwarteten Umsatz?
- Gibt es ein Franchise-Handbuch als Geschäftsleitfaden, an dem Sie sich orientieren können?
Im Rahmen einer Existenzgründung kann eine geplante Selbständigkeit mit bewährtem Geschäftsmodell durch viele Erleichterungen gekennzeichnet sein. Allerdings erst, wenn obige Fragen geklärt sind, können Sie sicher sein, dass sich Ihre Mühe und eingesetztes Kapital nachhaltig auszahlen werden.
Durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen erkennt der Gesetzgeber ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis an, das die Vertragspartner zur Sorgfalt bzw. zur vorvertraglichen Aufklärung verpflichtet. Verletzt ein Franchise-Geber seine „vorvertragliche Aufklärungspflicht“ kann er dafür haftbar gemacht werden. Die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhende vorvertragliche Aufklärung in allen - im Hinblick auf den zu schließenden Vertrag - relevanten Informationen muss innerhalb eines „angemessenen Zeitraums vor Abschluss bindender Vereinbarungen“ erfolgen. Als angemessen gelten Zeiträume, die dem Franchisenehmer eine ausreichende Prüfung der vermittelten Informationen gestatten (in der Regel gelten Fristen von 2-4 Wochen).
Als Inhalte der vorvertraglichen Aufklärung im Rahmen von Franchise-Verhandlungen gelten:
- alle relevanten Geschäftszahlen
- Leistungskataloge, Einblicke in das Preissystem
- Rentabilitätsvorschau auf Basis konkreter Vergleichszahlen etc.
Die Rechtssprechung hat Franchisegeber dazu verpflichtet, Interessenten vor Abschluss einer Partnerschaft genau diese Kennzahlen offenzulegen.
Ein Franchise-Vertrag unterliegt der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB und darf den Nehmer nach § 307 Absatz 1 BGB nicht unangemessen benachteiligen. Alle im Vertrag formulierten Sachverhalte müssen demnach immer klar und verständlich formuliert sein.
Als essentielle im Franchisevertrag zu benennende Punkte gelten:
- die Vertragsdauer; meistens fünf bis zehn Jahre (beachten Sie im Vorfeld, ob die eingesetzte Investitionssumme sich in dieser Zeit amortisieren kann)
- ein Rücktrittsrecht bzw. Regelungen zur Beendigung des Vertrags und die Grundlage für eine eventuelle Verlängerung
- der Gerichtsstand
- die Höhe und Zahlmodus der Franchisegebühr (in der Regel 1 bis 15 Prozent des Netto-Umsatzes)
- Rechte und Pflichten des Nehmers und des Gebers (z.B. tatsächliche Eigenverantwortung des Franchisenehmers in den Daily Operations; Know-how-Transfer mittels Handbuch und Schulungen)
- klar definiertes Vertragsgebiet inklusive Standortschutz muss aufgeführt werden
- gewerbliche Schutzrechte der Marke im Vertrag aufführen
- Veräußerungsmöglichkeit sollte vereinbart werden, insbesondere für den Fall eines Generationenwechsels in der Geschäftsführung (der Franchisegeber muss mit der vorgeschlagenen Nachfolge einverstanden sein!)
- Ihr Franchisegeber verweigert die Kontaktdaten anderer Franchisenehmer. (Sie sollten mindestens einen aktiven Franchisepartner befragen können. Ausgeschiedene Partner können ebenfalls wertvolle Erfahrungswerte vermitteln.)
- Ihr Vertragspartner suggeriert Ihnen Eile bei Vertragsabschluss (Lassen Sie sich Zeit für eine externe Prüfung!)
- Ihr Vertragspartner legt keine verifizierbaren Aussagen zu Gewinnchancen, durchschnittlicher Rentabilität der bestehenden Franchisenehmerpartnerschaften oder zu finanziellen Risiken und Belastungen vor.
- Ihr Vertragspartner ist mit einer ausführlichen Beschreibung eben nicht auf den klassischen Branchen-Portalen im Internet (z.B. Deutscher Franchiseverband) vertreten. Schauen Sie genauer hin!
- Seriöse Franchise-Geber sind in ihrer Kommunikation differenziert und integer. Sie vermeiden in ihrer Außendarstellung Formulierungen wie „risikolos“ oder „enorme Verdienstmöglichkeiten“. Sollte man Sie mit derlei Aussagen überzeugen wollen, Vorsicht!
Hilfe bei Streitfragen oder Vertragsprüfungen bietet Ihnen außerdem der Deutsche Franchiseverband als Servicepartner mit einem deutschlandweiten Partnernetzwerk erfahrener Juristen und Berater.
Interessenten, die über die Homepage des Franchiseverbandes anfragen oder Mitglieder des Verbandes zahlen für eine einmalige zweistündige Erstberatung bei einem Anwalt oder Berater mit mindestens dreijähriger Franchise-Erfahrung eine Gebühr von 180 EUR netto.
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