Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
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Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Konditionen
Wer selbstständig ist und in eine Krisensituation gerät, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Entscheide dich frühzeitig, um drohende Einkommensausfälle abzusichern.
Die folgenden Voraussetzungen gelten für den Bezug von Arbeitslosengeld aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung:
- Du hast dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn deiner Selbstständigkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert.
- Du warst in den letzten 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert. Zeiten als Arbeitnehmer/-in oder während eines versicherungspflichtigen Krankengeldbezugs zählen ebenfalls dazu.
- Du hast dich arbeitslos gemeldet.
- Deine selbstständige Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit umfasst weniger als 15 Stunden pro Woche.
Du kannst bis zu einem gewissen Betrag pro Monat hinzuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Um Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu erhalten, müssen alle genannten Bedingungen erfüllt sein.
Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Der Beitragssatz zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung richtet sich nach festgelegten Bezugsgrößen. Gründer/-innen können in den ersten zwei Jahren nach der Gründung von reduzierten Beiträgen profitieren.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das sich nach deiner Qualifikation und dem Arbeitsfeld richtet, auf das sich die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur konzentrieren. Du musst dich als freiwillig Versicherte/-r grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Hinweis für ehemals angestellte Selbstständige: Falls du vor deiner Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, kann unter bestimmten Bedingungen ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Die Dauer des Anspruchs hängt davon ab, wie lange du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Ein Mindestanspruch besteht nach einer Versicherungszeit von zwölf Monaten.
Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Das Versicherungspflichtverhältnis kann nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn du länger als drei Monate mit den Beitragszahlungen im Rückstand bist.
Pro & Contra der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Ob sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für dich lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Eine hohe Qualifikation kann höhere Arbeitslosengeldzahlungen sichern. Es gibt auch Alternativen durch private Anbieter, die individuellere Absicherungen bieten.
Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Den Antrag stellst du bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme deiner Selbstständigkeit. Der Antrag kann online ausgefüllt und eingereicht werden.
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