Fruchtweinherstellung

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Bei der Weinherstellung unterscheidet man zwischen Wein, was ausschließlich die Traubenweinherstellung meint, und der Herstellung von Wein aus allen anderen Früchten. Die Fruchtweinherstellung bezeichnet also die Weinherstellung aus Beeren, Kirschen, Mirabellen u.v.m. Das Weingesetz bezeichnet diese Beerenweine aus der Fruchtweinherstellung als weinähnliche Getränke. Der typische Wein wird ausschließlich aus Trauben gewonnen.

Wenn ein Fruchtweinhersteller aus seinem Hobby sein Beruf machen möchte, kann er einen industriellen Betrieb zur Fruchtweinherstellung eröffnen. Wichtig ist, alles vorher genau zu kalkulieren. Der Businessplan gibt einen ersten Einblick über die geplante Tätigkeit, alle nötigen Betriebsmaterialien und -personalien und die anfallenden Kosten. Bei der industriellen Fruchtweinherstellung benötigt man die Maschinen und den geeigneten Gewerberaum.

Die Beeren – gerade bei der Fruchtweinherstellung – können aus der Umgebung beschafft werden. Wenn man exotische Fruchtweine herstellen möchte, dann gilt es entsprechende Lieferanten im Ausland zu finden. Oder der Unternehmer geht Kooperationen im Inland ein, um so bereits bestehende Verbindungen in der Fruchtweinherstellung anzuzapfen. Als gesetzliche Grundlage gilt das Weingesetz (1930), das Gesetz zur Reform des Weinrechts (1994) und der Entwurf zur "Fruchtwein-Richtlinie 1997".