Fünf Wege, wie Sie sich Ihre Weiterbildung fördern lassen können
Als Selbständige müssen Sie Allrounder sein. Um Ihr Business erfolgreich zu führen, arbeiten Sie sich in viele Themen ein, von denen Sie sich früher nicht hätten träumen lassen, dass Sie sie einmal interessieren würden. Doch nicht immer funktioniert es, sich Wissen allein und nebenbei anzueignen. Eine Weiterbildung muss her.
Oft sind es dann aber die fehlende Zeit oder fehlendes Geld, das Selbständigen im Wege steht, wenn sie eine Weiterbildung besuchen möchten. Für die Finanzierung gibt es eine Palette von öffentlichen Förderprogrammen, die Sie als Selbständige in Anspruch nehmen können. Wir stellen Ihnen fünf dieser Möglichkeiten vor.
1. Weiterbildungsbonus der Bundesländer
Einige Bundesländer wie z.B. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg bieten Selbständigen einen Weiterbildungsbonus an. Beispielsweise fördert das Programm in Schleswig-Holstein Freiberufler und Inhaber von Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern. Sie können Weiterbildungen von 16 bis 400 Zeitstunden besuchen und bekommen 50 Prozent der Seminarkosten, höchstens aber 2.000 Euro gefördert.
Anträge für das „Landesprogramm Arbeit Aktion 4 – Weiterbildungsbonus“ in Schleswig-Holstein können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Die Förderkriterien und der Umfang des Weiterbildungsbonus variieren je nach Bundesland.
2. Bildungsprämie – Prämiengutschein und Spargutschein
Die Bildungsprämie können Erwerbstätige beantragen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 20.000 Euro haben, hierunter können auch (nebenberuflich) Selbständige fallen. Wer über 25 Jahre alt ist und mindestens 15 Stunden in der Woche arbeitet, kann über die Bildungsprämie 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung als Zuschuss erhalten, wenn die Gebühren dafür maximal 1.000 Euro betragen.
Als Variante zum Prämiengutschein kann auch Förderung über den Spargutschein beantragt werden. Er ermöglicht es, ein gefördertes Ansparguthaben (vermögenswirksame Leistungen) zur Finanzierung der Weiterbildung zu nutzen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds vergeben.
3. Aufstiegs-Bafög
Das Aufstiegs-Bafög hieß früher Meister-Bafög und auch Selbständige können sich damit auf Prüfungen z.B. zum Meister, Techniker oder Betriebswirt vorbereiten. Die Förderung gilt für etwa 700 anspruchsvolle berufliche Fortbildungen. Einen ersten Berufsabschluss müssen Geförderte allerdings schon in der Tasche haben und Lehrgänge, die gefördert werden, müssen mindestens 400 Unterrichtseinheiten umfassen. In der Förderung enthalten sind Kosten für Lehrgänge und Prüfungen, Materialkosten z.B. für ein Meisterstück, Beiträge zum Lebensunterhalt und Aufschläge für Verheiratete, Eltern und Alleinerziehende.
Gefördert wird in einem Mix aus Zuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss und zinsgünstigem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). So können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro zu 40 Prozent bezuschusst werden. Alleinerziehende mit einem Kind können bei Vollzeitlehrgängen z.B. etwa 1.000 Euro Unterhaltsförderung teils als Zuschuss, teils als Darlehen bekommen.
Das Aufstiegs-Bafög wird aus Mitteln des BMBF vergeben. Je nach Bundesland kann die Förderung bei den Ausbildungsförderungsämtern oder den Landes- und Investitionsbanken der Länder beantragt werden.
4. Weiterbildungsstipendium
Junge Selbständige unter 25 Jahren können ein Weiterbildungsstipendium des BMBF beantragen. Als Voraussetzung gilt, dass die Bewerber bereits eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder einen bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen abgeschlossen haben. Und das mit hohem Engagement, denn gefördert werden junge Menschen, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen haben oder an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben.
Das Programm fördert fachliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen verteilt auf drei Jahre mit bis zu 7.200 Euro. Anträge für die Förderung können bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gestellt werden.
5. Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium ermöglicht es Berufspraktikern, eine Förderung für einen ersten Studienabschluss zu erhalten. Wer bereits mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat und im Beruf besonders engagiert war, kann ein Aufstiegsstipendium beantragen. Ob das Studium in Voll- oder Teilzeit absolviert wird, ist nicht entscheidend. Im Vollzeitstudium können Studierende monatlich 735 Euro sowie 80 Euro Büchergeld erhalten. Berufsbegleitende Studienprogramme werden mit jährlich 2.400 Euro gefördert.
Die jährlich etwa 1.000 Stipendien aus Mitteln des BMBF werden von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung vergeben.
Sie möchten mehr zum Thema Fördermittel erfahren?
Nutzen Sie auch den Unternehmenswelt.de Fördermittecheck, um das geeignete Förderprogramm für Ihre geplante Weiterbildung zu finden.