Garantie

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Die Garantie sichert ein bestimmtes Handeln in einem bestimmten Fall zu. Im Geschäft der Endverbraucher, im Handel, ist die Garantie eine zusätzliche Dienstleistung des Händlers. Sie ist ein freiwilliger Zusatz zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht und mit dieser nicht zu verwechseln. Die Garantie ist ein Vertrag, geschlossen zwischen Verkäufer und Käufer und sichert letzterem eine unbedingte Schadensersatzleistung zu.

Die Gewährleistung dagegen meint eine befristete Nachbesserungspflicht für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden. Die Zusage einer Garantie bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit von dem Gesamtgerät oder nur von Teilen. Der Zustand der Ware beim Verkauf spielt hier keine Rolle. Wenn die Ursache der defekten Ware beim Kunden liegt oder er eine Reparatur durchführen wollte, ist die Garantie jedoch in der Regel ausgeschlossen.

Die durch das Gesetz festgelegte Höchstdauer für eine Garantie beträgt 30 Jahre. Mit der Zusage einer Garantie ist für den Kunden zu beachten, dass diese niemals die gesetzliche Gewährleistung ersetzen kann oder in ihrer Dauer verringern kann. Sie läuft immer nur zusätzlich oder neben der gesetzlichen Gewährleistung. Der Unternehmer kann nach Existenzgründung selbst entscheiden er beim Verkauf seiner Waren eine Garantie als freiwillige Leistung gewährt.