Gelegenheitsgesellschaft
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Eine Gelegenheitsgesellschaft ist eine Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei schließen sich Gesellschafter zusammen. Sie tun dies allerdings nur vorübergehend. Diese Art der Gesellschaft wird demnach nicht als Existenzgründung bezeichnet. Mit der Gelegenheitsgesellschaft soll ein bestimmter Zweck erreicht werden, an dem wohl beide Parteien des Zusammenschlusses Interesse haben.
Die Gelegenheitsgesellschaft kann als eine wirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft von selbstständigen Unternehmen gesehen werden. Sie führen einen oder auch mehrere Aufträge auf gemeinsame Rechnung durch. Meistens findet so eine Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe statt. Die Gelegenheitsgesellschaft kann auch als Konsortium bezeichnet werden. Dies ist eine vertragliche Verbindung zwischen Unternehmen meist im Bereich des Bankgeschäfts.
Im Gegensatz zur Gelegenheitsgesellschaft soll die normale Gründung einer Gesellschaft nicht nur von kurzer Lebensdauer sein. Der Zusammenschluss der Gesellschafter beruht hier gleichfalls auf einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck. Jedoch wird dieser dauerhaft und nicht nur mit einem einzigen Projekt verfolgt. Eine rechtliche Gesellschaft besteht dabei auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrags. Unterscheiden kann man Gesellschaften in Personen- oder Kapitalgesellschaften.