Geschäftsbesorgungsvertrag

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Ein Geschäftsbesorgungsvertrag bezeichnet eine besondere Form eines Werkvertrages oder Dienstvertrages. Die Geschäftsbesorgung muss immer entgeltlich sein und als Grundlage dient ein Dienst- oder Werkvertrag. Der Geschäftsbesorgungsvertrag beinhaltet jede selbstständige Tätigkeit im fremden Interesse. In einem Businessplan eines Maklers oder Steuerberaters basieren die beschriebenen Tätigkeitsfelder zum größten Teil auf Geschäftsbesorgungsverträgen.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist im BGB geregelt. Allerdings haben die individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien Vorrang vor den gesetzlichen. Makler, Steuerberater oder Gutachter, die eine Existenzgründung planen, sollten sich über die besonderen Regelungen des Geschäftsbesorgungsvertrages ausreichend informieren. Nicht nur die speziellen gesetzlichen Normen, sondern auch die Regelungen zum Auftrag werden auf den Geschäftsbesorgungsvertrag angewendet.

Zu beachten gilt, dass dem Geschäftsbesorgungsvertrag regelmäßig eine Vollmacht zugrunde liegt, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer erteilt. Wie oben genannt, sind der Steuerberatervertrag oder der Maklervertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag anzusehen. Aber auch Vermögensverwaltungsverträge, Gutachterverträge, Bank- und Bauträgerverträge, sowie der Gebrauchtwagenverkauf stellen Geschäftsbesorgungen dar.