Gesellschaftsrecht

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Das Gesellschaftsrecht regelt in Deutschland das Innenverhältnis und Außenverhältnis von Gesellschaften und ist kein einzelnes Gesetz. Bestimmungen aus dem BGB können sich auch auf andere Gesellschaftsformen beziehen, wenn dafür kein spezielleres Gesetz vorhanden ist. Da Personengesellschaften, die bei der Existenzgründung als Form gewählt werden können, keine juristische Personen sind, haben sie auch keine Rechtspersönlichkeit.

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und unterliegen demnach anderen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts. Das Gesellschaftsrecht im BGB regelt unter anderem auch für die Mini-GmbH die Auflösung, die Zwangsvollstreckung, den Gesellschafterwechsel, die Rechtsverhältnisse nach innen und nach außen, Haftungsfragen, die Besteuerung, außerdem die Vertragsgestaltung sowie die Organisation von Gesellschaften.

Die Bestimmungen zum Inhalt einer Gesellschaft unterscheiden sich je nach den Zielsetzungen, die in einem eingetragenen Verein oder im Handel gelegt wurden. Wer eine Selbstständigkeit plant und sein Unternehmskonzept in Form eines Businessplan umsetzt, sollte sich vorher genau mit den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts vertraut machen, die für die gewählte Unternehmensform zutreffen.