gesetzliche Krankenversicherung
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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und soll die Gesundheit der Versicherten erhalten, wiederherstellen oder verbessern. Alle Versicherten haben den gleichen, im Sozialgesetzbuch festgelegten Leistungsanspruch. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge der Versicherten nach der individuellen, finanziellen Leistungsfähigkeit und nicht nach persönlichem Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus).
Leistungen erhält der Versicherte, mit Ausnahme des Krankengeld, beitragsunabhängig. Familienangehörige sind, soweit deren Einkommen nicht gewisse Grenzen überschreiten, kostenlos mitversichert. Auf diese Weise soll z. B. ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, Besserverdienenden und Geringverdienern stattfinden. Der Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist etwas umfangreicher, als z. B. in der Schweiz, den USA oder den Niederlanden.
Das Zusammenwirken von Versicherten, Krankenkassen, Krankenhäusern, (Zahn-)Ärzten bzw. deren Vereinigungen auf Bundes- und Landesebene, ist durch das Prinzip der Selbstverwaltung geprägt. Nach dem Gesundheitsstrukturgesetz kann jeder Versicherte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Allerdings muss eine Mindestmitgliedschaft bestanden haben, um kündigen zu können. Nach der Existenzgründung kann der Unternehmer zwischen einer privaten oder der GKV selbst wählen.