Gewerbebetrieb
Businessplan kostenfrei erstellen
Bei einer Existenzgründung sollte man darauf achten, ob man einen Gewerbebetrieb oder einen freien Beruf ausübt, da diese Unterscheidung steuerrechtliche Folgen hat. Grundsätzlich muss ein Gewerbe vorliegen und das besteht dann, wenn eindeutig ein Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigt ist. Wenn diese Absicht vorhanden ist und eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, dann wird es als Gewerbebetrieb betitelt. So schreibt es das Einkommensteuergesetz vor.
Davon ausgenommen sind Land- und Forstwirtschaft und die Ausübung eines freien Berufs. Jeder Gewerbebetrieb in Deutschland unterliegt der Gewerbesteuer. Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, dann übt man diese Tätigkeit in der Regel in einem Gewerbebetrieb aus. Die Gewerbeordnung liefert keine allgemeingültige Definition für den Begriff. Dem Existenzgründer sollte der Aspekt der steurrechtlichen Unterschiede bei der Erstellung seines Businessplan bewusst sein.
Im Einkommenssteuergesetz steht auch, dass Kapitalgesellschaften, wie die AG und die GmbH, aufgrund ihrer Rechstform Gewerbebetriebe sind. Dies gilt ebenfalls für die Mini GmbH. Bei einer Existenzgründung kann die Unterscheidung zwischen dem Freien Beruf und einem Gewerbebetrieb steuerliche Auswirkungen haben. Letztlich entscheidet das zuständige Finanzamt darüber. Jeden Gewerbebetrieb muss der Existenzgründer beim Gewerbeamt anmelden.