Gewerbefreiheit

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Die Gewerbefreiheit bestimmt die Freiheit für jeden, sich grundsätzlich gewerblich betätigen zu dürfen. Das bedeutet z. B. mit Gründung einer Einzelunternehmung die eigene Geschäftsidee umzusetzen. Dies ergibt sich aus dem Grundprinzip der allgemeinen Berufsfreiheit. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gehört die Gewerbefreiheit zu den wirtschaftlichen Grundrechten. Sie ist mit ihren rechtlichen Einschränkungen elementar für eine freie Wirtschaftsverfassung.

In der Ökonomie bedeutet die Gewerbefreiheit die freie Konkurrenz bei einem möglichst freien Marktzugang. Der Grad der Gewerbefreiheit wird meist eingeteilt in die Stufen 'freier und einfacher Marktzutritt', 'beschränkter Marktzutritt', 'geschlossener Marktzutritt'. Eine Beschränkung liegt in dem erlaubnispflichtigen Gewerbe, da ist eine behördliche Zulassung notwendig.

Beispiele für erlaubnispflichtige Gewerbe und Tätigkeiten sind private Krankenanstalten und Krankenpflege, Auktionen, die Herstellung von Waffen und Arzneimitteln, Finanzdienstleistungen sowie der Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften. Kritik, die an der Gewerbefreiheit geübt wird, bezieht sich z. B. auf Zweifel an der tatsächlichen Marktsituation und dessen Fähigkeit der Selbstregulierung. Damit werden oft staatliche Eingriffe in wirtschaftliche Freiheiten gerechtfertigt.