Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer birgt nach einer Existenzgründung in der Regel einen großen Bedarf an Steuerberatung und ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Besteuert werden gewerbliche Unternehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen noch nicht der Gewerbesteuer.

Für natürliche Personen und Personengesellschaften ist ein Steuerfreibetrag zu berücksichtigen. Bei Gewerbeerträgen bis zu einer bestimmten Höhe, gelten für diese Gruppe weiterhin ermäßigte Steuermesszahlen. Gewerbeertrag ist der nach Einkommensteuerrecht bzw. Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn, der im steuerlichen Einzelfall um bestimmte Beträge vermehrt (Hinzurechnungen) oder vermindert (Kürzungen) wird.

Hinzurechnungen und Kürzungen verfolgen steuerliche Ziele und sollen die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs abbilden. Durch Kürzungen wird eine mehrfache steuerliche Belastung vermieden. Der Gewerbeertrag wird z. B. um einen Teil des Einheitswerts von betrieblichen Grundstücken gekürzt, da diese bereits der Grundsteuer unterliegen. Daneben werden Gewinnanteile aus qualifizierten Beteiligungen steuerlich gekürzt, da diese bereits auf Ebene der Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer unterlagen.