Gewerkschaft

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Die Gewerkschaft stellt einen Interessenverband von Arbeitnehmern dar. Die meisten Gewerkschaften sind aus der europäischen Arbeiterbewegung entstanden und setzen sich seither für bessere Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung, mehr Mitbestimmung und Arbeitszeitverkürzungen ein. Die Gewerkschaften sind Verhandlungspartner des Arbeitgeberverband und führen Lohnkämpfe mit Streiks und Boykotts für überbetriebliche Tarifverträge.

Die Gewerkschaft versucht einen möglichst hohen Anteil des Unternehmensgewinns für die Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu nutzen. Die Unternehmensführung dagegen will möglichst hohe Gewinne für neue betriebliche Investitionen erwirtschaften. Gewerkschaftsvertreter sind oft in Aufsichtsräten an der Kontrolle der Betriebsleitung beteiligt. Leitende Angestellte sind mit höher steigender Position in der Hierarchie selten Gewerkschaftsmitglied.

Die Gewerkschaft stellt eine sozialpolitische Koalition dar und steht deshalb unter dem besonderen Schutz der Unabdingbarkeit des Rechts auf die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingen. Dieses Recht wird durch das Grundgesetz gewährt. Nach der Rechtsprechung in Deutschland sind die Gewerkschaften eine privatrechtliche Vereinigung auf freiwilliger Basis, sind gegnerfrei und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert.