Gipsherstellung

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Anbieter für die Gipsherstellung gibt es viele. Das Gips wird meist großindustriell mit Maschinen und Laufstraßen hergestellt. Das bedeutet, dass bei einer Neugründung hohe Anfangsinvestitionen für die Maschinen und Technik, den Produktionsraum und die Lagerfläche anfallen. Oft reicht das Eigenkapital für die Gipsherstellung mit derlei Ausgaben nicht aus. Dann hat der Gründer die Möglichkeit Gründungszuschuss oder ähnliche Fördermittel zu beantragen.

Der Gründungszuschuss ist eine Fördermaßnahme des Arbeitsamtes, wenn die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus entsteht. Die Gipsherstellung gibt es also noch nicht und wird von Grund auf neu errichtet. Eine Betriebsübernahme ist natürlich auch möglich. Hier muss der alte Besitzer sein Gewerbe abmelden und der neue neu anmelden. Der Gründer muss die Voraussetzung erfüllen, dass er ALG1-Anspruch hat. Wenn er ALG2 empfängt, dann greift das Einstiegsgeld. Weiterhin hat ein Gründer die Möglichkeit seine Gipsherstellung durch das KfW-Startgeld zu finanzieren.

Dies ist für Anfangsinvestitionen gedacht. Für alle Fördermittel, Kapitalgeber und Kreditanträge muss der Gründer der Gipsherstellung einen Businessplan erstellen. Er liefert die Bemessungsgrundlage für die entsprechenden Fördermittel. Daher sollte er aussagekräftig sein und eine gute Geschäftsidee beinhalten. Die Gewerbeanmeldung für die Gipsherstellung erfordert keine weiteren besonderen Erlaubnisse. Der Gründer sollte über genügend Berufserfahrung verfügen und sich dem Risiko einer Existenzgründung bewusst sein.