GoB
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Die GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) sind Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die teilweise geschrieben, teilweise aber auch nicht geschrieben sind. Die GoB ergeben sich aus Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden, der Rechtsprechung sowie der Wissenschaft und Praxis. Damit sollen Unternehmenseigner, die z. B. eine Mini-GmbH führen, vor Verlusten geschützt werden.
Auch Gläubiger sollen mit den GoB vor unkorrekten Daten und Informationen bewahrt werden. Bei der Existenzgründung sollte man bevor der eigene Businessplan in die Praxis umgesetzt wird über die GoB Bescheid wissen bzw. einen Steuerberater zu Rate ziehen, der bei der Buchführung hilft. In den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind verschiedene Rahmengrundsätze verankert.
Beispielhaft soll hier der Grundsatz der Klarheit genannt werden, der sich auf die äußere Form der Buchführung bezieht und Übersichtlichkeit, Klarheit und Verständlichkeit fordert. Die GoB verlangen weiterhin die Vollständigkeit, mit der eine jährliche Inventur gemeint ist. Auch wenn die GoB keine festgeschriebenen Gesetze sind, sollte man sie im Zuge seiner Existenzgründung zumindestens kennen.