Großunternehmen

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Um Großunternehmen von kleinen oder mittelständischen Unternehmen abzugrenzen, bedient man sich meist rein quantitativer Kriterien, da es für diesen Terminus keine allgemein gültige oder gesetzliche Definition gibt. Quantitativ betrachtet, bezieht der Begriff sich auf die Unternehmen aus allen Branchen, die festgelegte Größen nach bestimmten Kriterien nicht unterschreiten. Wenn wirtschaftliche Betriebe die festgelegten Grenzen unterschreiten, werden die Unternehmen den KMU zugeordnet.

Für die Bestimmung von Großunternehmen werden diverse Kriterien hinsichtlich der Beschäftigungszahl, des Umsatzerlöses oder der Bilanzsumme aufgestellt. Diese festgelegten Summen und Grenzen variieren jedoch je nach Branche und Land und oft auch von Institution zu Institution - eine einheitliche Definition ist also nicht gewährt. Um der Abgrenzungsproblematik entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission bereits vor einigen Jahren ihre quantitative Einordnung als Empfehlung gegeben.

Besonders in der Politik, in Banken und in Forschungsinstitutionen soll die Abgrenzung von Großunternehmen zu anderen Unternehmensgrößen damit vereinfacht werden. Für die Europäische Union gilt ein Unternehmen dann als Großunternehmen, wenn es mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigt, dabei einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro aufweist oder eine Bilanzsumme von über 27 Millionen Euro vorweisen kann. Andere Institutionen sprechen erst von einem Großunternehmen, wenn es mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigt.