Grundbuch

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Beim Grundbuch handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem die in einem Gebiet existierenden Grundstücke erfasst werden. Das Grundbuch legt die Eigentumsverhältnisse und die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Pflichten offen. Als Grundbuchämter, also die Orte, an denen die Pflege der Grundbücher sichergestellt wird, fungieren in der Regel die Amtsgerichte der entsprechenden Regionen.

Das Grundbuch liegt mittlerweile in digitaler Form vor. Dies wird auch als EDV-Grundbuch bezeichnet. Das digitale Grundbuch wird vor allem von Notaren und Kreditinstituten genutzt, denn der Online-Zugriff ermöglicht das schnellere Abwickeln einer Finanzierung oder von Beurkundungen. Gerichte und Notare sowie Behörden können über das Internet auf die digitalisierten Grundbücher zugreifen.

Weiterhin haben Eigentümer, Gläubiger von Hypotheken oder Personen, die eine Zustimmung oder Vollmacht des für ein Grundstück eingetragenen Eigentümers besitzen, das Einsichtsrecht in ein Grundbuch. Auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind berechtigt, in das Grundbuch einzusehen. Alle anderen Personen müssen nachweisen, warum sie Einsicht in das Grundbuch haben möchten.