Haftung
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Unter Haftung versteht man das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates. Der Staat hat das Recht, seinen Strafanspruch durchzusetzen und er hat privatrechtliche Ansprüche Dritter gegenüber einem verpflichteten Rechtssubjekt zu vollstrecken. Die beschränkte Haftung taucht im Gesellschaftsrecht auf, z. B. bei der GmbH oder KG. Die genaue Bezeichnung der Rechtsform ist im Businessplan zu beschreiben. Ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung kann für die Schulden der Gesellschaft nicht vollständig haften.
Bei einer Existenzgründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit mehreren Gesellschaftern, haftet jeder Gesellschafter mit seiner Stammeinlage. Wer persönlich haftet, hatte ursprünglich mit seiner Person für die Schuld einzustehen. Heute bedeutet persönliche Haftung eine Haftung mit dem ganzen Vermögen. Dabei sollte man beachten, dass bestimmte Bereiche von der Haftung ausgenommen sind. Die persönliche Haftung ist der gesetzliche Normalfall und als selbstverständlich vorausgesetzt.
Schuldner, die von einem oder mehreren Gläubigern in Haftung genommen werden, tragen das Risiko und können haftbar gemacht werden. Falls eine Person aus rechtlichen Gründen nicht haftet, ist sie frei vom jeglichem Haftungsrisiko. Juristische Schwierigkeiten entstehen bei Fällen, wo sich die Haftungsrisiken mit der Zeit verlagern und/oder mehrere Personen nach Art oder Höhe unterschiedliche Haftungsrisiken tragen und auch zunächst von der Haftung freigestellte Personen haften können.