Handelsgewerbe
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Unter dem Handelsgewerbe wird der Gewerbebetrieb verstanden. Der Gewerbebetrieb wird unter Berücksichtigung kaufmännischen und/oder technischen Wissens betrieben. Die Erzielung von Gewinnen steht im Vordergrund. Nahezu jeder Gewerbebetrieb gilt als Handelsgewerbe. Der Betreiber des Handelsgewerbes ist der so genannte Kaufmann. Das betriebene Gewerbe einer Existenzgrünung wird anfänglich im Businessplan beschrieben.
Ein Kaufmann einer Existenzgründung betreibt im Sinne des Handelsgesetzbuches ein Handelsgewerbe. Kaufleute sowie Nichtkaufleute erliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wobei wenige Vorschriften des HGB auf Nichtkaufleute anwendbar sind.
Das Handelsgesetzbuch unterscheidet grundsätzlich verschiedene Arten von Gewerbetreibenden. Der Istkaufmann betreibt ein Handelsgewerbe und sollte sich im Handelsregister eintragen lassen. Der Kannkaufmann betreibt ebenfalls ein Handelsgewerbe, wobei es nicht den nötigen Umfang besitzt, ihn automatisch zum Kaufmann zu machen. Deshalb spricht man dabei öfters von Kleingewerbetreibenden.