· Recht & Steuern

Handwerk und Arbeitgeber fordern flexibleres Arbeitszeitgesetz

Acht-Stunden-Tage und dazwischen elfstündige Ruhezeiten – das ist für die wenigsten Selbständigen die Regel. Aber auch wenn gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit nicht für Sie selbst als Unternehmer gelten, so kommt das Arbeitszeitgesetz dann ins Spiel, wenn Sie Angestellte haben. Arbeitgebervertreter fordern die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes in Richtung größerer Flexibilität.

Kann das derzeitige Arbeitsgesetz einen angemessenen Rahmen für eine wettbewerbsfähige Arbeitswelt im digitalen Zeitalter bieten? Nein, sagte Anfang April der Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) Hans Peter Wollseifer der Rheinischen Post: „Ein zu enges Arbeitszeit-Korsett und zu starre und unflexible arbeitsrechtliche Vorschriften tun der Wirtschaft nicht gut. Wir hoffen, dass der neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereit ist, mehr Flexibilität bei Arbeitszeiten und im Arbeitsrecht zuzulassen.“ Der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Ingo Kramer stimmte in diese Forderung mit ein.

Bisherige Regelungen

Bisher regelt das Arbeitszeitgesetz, dass ein Arbeitstag nicht mehr als acht Stunden, in Ausnahmefällen auch zehn Stunden haben darf. Nach Ende der Arbeitszeit müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit folgen. Höchstarbeitszeit pro Woche sind 48 Stunden, in Ausnahmefällen 60 Stunden. Allerdings muss laut derzeitigem Arbeitszeitgesetz in einer Sechs-Monats-Periode ein Durchschnitt von maximal 48 Stunden pro Woche erreicht werden.

Arbeitszeitgesetz von 1994 wird Praxis nicht gerecht

Was aber geschieht, wenn eine Mitarbeiterin, nachdem sie nachmittags ihre Kinder zum Sporttraining gefahren hat, abends zwischen 21 und 23 Uhr noch einmal zu Hause am Laptop E-Mails schreibt. Und am nächsten Tag um 8:30 Uhr wieder im Büro erscheint? Laut Gesetz ist das ein Rechtsbruch, oder mindestens eine Grauzone. Auch zum Arbeitsalltag vieler Handwerker passen die aktuellen Regelungen nicht. Denn Arbeit gibt es in vielen Fällen sogar so viel, dass Unternehmer Aufträge ablehnen müssen.

Momentan keine Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen

Zwar lässt das derzeitige Arbeitszeitgesetz Abweichungen zu, diese müssen allerdings in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. In kleinen Betrieben, die nicht tarifgebunden sind oder keine Arbeitnehmervertretung haben, sind damit momentan von vornherein keine Ausnahmeregelungen möglich, moniert der ZDH-Präsident Wollseifer. Daher fordern die Arbeitgebervertreter ein neues Arbeitszeitgesetz, das den derzeitigen Bedingungen gerecht wird, auch denen in kleinen Unternehmen. Zudem kommen flexible Arbeitszeiten oftmals auch den Angestellten entgegen und können für die Arbeitgeber sogar ausschlaggebend im Wettbewerb um geeignete Arbeitskräfte sein.

Der Ball liegt bei der Bundesregierung

Nun liegt der Ball bei der neuen Bundesregierung und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). In den Verhandlungen um ein zeitgemäßeres Arbeitszeitgesetz werden sich die Forderungen der Arbeitgeber dann auch der Kritik der Gewerkschaften zu stellen haben. Hinter Forderungen nach mehr Flexibilisierung vermuten sie Mehrarbeit. Ein Leben ohne Feierabend gefährde die Gesundheit von Mitarbeitern, so die Arbeitnehmervertreter.

Das könnte Sie auch interessieren

Businessplan kostenfrei erstellen

Ein Businessplan ist ein Muss für Gründer und Unternehmer – unverzichtbar für den Start, flexibel für Anpassungen und entscheidend für Finanzhilfen. Wir sind dein Begleiter auf dem Weg zum perfekten Geschäftsplan.

Selbstständigkeit

Finde Fördermittel für dein Unternehmen!

Finde hier das passende Förderprogramm für dein Vorhaben – zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften, Zuschüsse u.v.m. für Gründer und kleine Unternehmen.

Über den Autor
Ulrike Schult

Ulrike Schult

Die Autorin ist als Redakteurin im Team von unternehmenswelt.de tätig. Zuvor beriet Ulrike Schult in Leipzig Studierende zum Einstieg ins Berufsleben und organisiert momentan unter anderem an der Fachhochschule ein überfachliches Qualifizierungsprogramm für Doktoranden aus den Ingenieurswissenschaften und anderen Bereichen.

Bild-Urheber:
iStock.com/psisa