Hauptversammlung
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Die Hauptversammlung ist im Gesellschaftsrecht als höchstes Organ einer Aktiengesellschaft (AG) vorgesehen. Wenn bei der Existenzgründung die Rechtsform der GmbH gewählt wird, gibt es keine Hauptversammlung. Sie wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Berechtigte Teilnehmer sind alle Aktionäre des Unternehmens. Die Rechtsgrundlage der Hauptversammlung bilden die Paragraphen des Aktiengesetzes.
Auf der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen gefällt. Es kann beispielsweise über die Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat, Änderung der Statuten oder die Ausschüttungen von Gewinnen entschieden werden. Ein wichtiger Punkt der Tagesordnung ist die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Zur Versicherung der Richtigkeit wählt die Hauptversammlung im Normalfall den Abschlussprüfer.
Im Rahmen der Hauptversammlung wird aktuell über die Eindämmung oft sachfremder Redebeiträge, durch so genannte Berufsaktionäre, sowie die Erhöhung der oft sehr geringen Präsenzen diskutiert. Die Hauptversammlung ist ebenfalls das oberste Organ mitgliedstarker Vereine, bei welchen die normalerweise übliche Mitgliederversammlung, aufgrund der ggf. hohen Teilnehmerzahl gesprengt würde. Deshalb nehmen auf der Hauptversammlung großer Vereine ausschließlich Delegierte teil.