Hebamme
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Im Beruf der Hebamme betreuen Frauen das Geburtsgeschehen innerhalb der Schwangerschaft, bei der Geburt sowie im Wochenbett. Die Aufgabengebiete einer Hebamme sind vielfältig. Sie bieten neben der Ultraschalluntersuchung die gesamte Bandbreite der Schwangerschaftsvorsorge an, wie z. B. das Ausstellen des Mutterpasses und CTG-Untersuchungen. Sie geben außerdem Beratungen bei Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Schlaflosigkeit.
Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Geburtshilfe, die durch ein Gesetz geregelt ist. Danach darf ein Arzt eine Geburt nur im äußersten Notfall ohne eine Hebamme durchführen. Sie unterstützt bei den Wehen und kann entscheiden, wann aufgrund eines krankhaften Verlaufs ein medizinisches Eingreifen notwendig wird. Unmittelbar nach der Geburt ist die Hebamme für alle zwingenden Untersuchungen von Mutter und Neugeborenem verantwortlich.
In Bezug auf das Arbeitsverhältnis der Hebamme gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine freischaffende Hebamme, die in Selbstständigkeit arbeitet, praktiziert z. B. in einer Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten oder der Wochenbettbetreuung. Vergütet werden die Hebammen hier von den Krankenkassen, mit denen sie direkt abrechnen. Weiterhin gibt es die Hebamme als Angestellte, die in einer Klinik meist in einem Dreischichtsystem arbeitet und deren Vergütung über einen Tarifvertrag geregelt ist.