Heilpraktiker

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Heilpraktiker sind Personen, die eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzen. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland nach dem Heilpraktikergesetz geschützt. Der Heilpraktiker benötigt für die Ausübung seines Berufes keine ärztliche Approbation. Die Tätigkeit zählt zu den freien Berufen, wird demnach in Selbstständigkeit ausgeführt. Die meisten Heilpraktiker in Deutschland arbeiten in Teilzeitpraxen. Verschiedene Berufsverbände bieten Fortbildungen und Serviceleistungen an und unterstützen die Ausbildung.

Es gibt jedoch für den Beruf des Heilpraktikers keine geregelte Ausbildung sowie keine einheitliche Prüfung. Jedoch gibt es relativ einheitliche Zulassungsvoraussetzungen in den Bundesländern, die amtsärztlich überprüft werden. Um Heilpraktiker zu werden ist ein Mindestalter von 25 Jahren notwendig, sowie ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis. Die überprüfte Zulassung enthält ebenfalls einen Fragenkatalog zu Basiswissen über Anatomie, Pathologie, Diagnostik, Pharmakologie usw. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen kann sehr hilfreich sein.

Ein Heilpraktiker, der eine Vollzulassung besitzt, darf körperliche und seelische Leiden feststellen und mit einer eigenen Therapie auch körperlich behandeln. Die Behandlungsmethoden der Heilpraktiker kommen oft aus der Naturheilkunde oder Alternativmedizin. Im Normalfall bezahlen die Patienten der Heilpraktiker ihre Behandlung selbst. Es gibt einige Ausnahmen, in denen GKV oder die private KV diese Behandlung bezuschussen. Heilpraktiker dürfen keine meldepflichtigen Krankheiten behandeln, Leichenschau durchführen oder in der Geburtshilfe tätig werden.