Herstellung pyrotechnischer Erzeugnisse
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Bei der Herstellung pyrotechnischer Erzeugnisse müssen gewisse Auflagen beachtet werden. Es dürfen nur Leute Pyrotechnik herstellen oder mit pyrotechnischen Erzeugnissen handeln, die dafür eine Zulassung haben. Diese Zulassung bekommt man, indem man den Pyrotechnik-Abschluss erfolgreich absolviert. Das sind dann Pyrotechniker im Sinne des Sprengstoffgesetzes. Bei der Herstellung pyrotechnischer Erzeugnisse wirken meist viele Personen mit. Nicht jeder muss dabei über eine Zulassung verfügen.
Bei der Herstellung pyrotechnischer Erzeugnisse steht der Unternehmer besonders in der Pflicht auf die Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu achten und diese regelmäßig zu warten bzw. zu erneuern. Er trägt die Verantwortung und muss für Schutzausrüstung sorgen. Für die Verwendung, sowie auch für die Herstellung pyrotechnischer Erzeugnisse gilt das Sprengstoffgesetz und das Unfallverhütungsgesetz. Die Verpackung pyrotechnischer Erzeugnisse ist entsprechend den Richtlinien zu kennzeichnen. Das bedeutet, dass die Gefahrensymbole aufgedruckt sein müssen.
So liegt es nahe, das Unternehmen der Herstellung pyrotechnischer Erzeugnisse ständig unter behördlicher Aufsicht stehen und Prüfungen regelmäßig erfolgen. Interessant für ein Unternehmen der Herstellung pyrotechnischer Erzeugnisse ist auch die Sprengstofflagerrichtlinie. Diese legt fest, unter welchen Bedingungen die Erzeugnisse gelagert werden dürfen. Für die Geschäftsidee bedeutet dies, dass alles genau geprüft werden muss und alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Unternehmung erfolgreich wird.