HGB

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Das HGB (Handelsgesetzbuch) enthält die Hauptinhalte des deutschen Handelsrechts. Das BGB gilt neben dem HGB für Kaufleute nur nachrangig. Außerdem enthält das HGB verschiedene Regelungen für die Existenzgründung einer OHG, stillen Gesellschaft oder KG. Weitere Inhalte des Gesetzes sind Regelungen zu Abschlüssen für Kapitalgesellschaften oder Vorschriften für Versicherungsunternehmen.

Ebenfalls gilt das HGB auch als Nebenstraftrecht, da es einige Strafvorschriften enthält. 1990 trat das HGB zusammen mit dem BGB in Kraft. Zur Zeit wird das deutsche Handelsrecht durch die verschiedenen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beeinnflusst. Ein weiteres Spezialrecht im HGB ist das Seehandelsrecht, das von völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Abkommen geprägt ist.

Bei Rechtsstreitigkeiten unter Kaufleuten ist fast immer die Kammer für Handelssachen am Landgericht zuständig. Sie ist die erste Instanz, wenn eine der beiden Streitparteien es beantragt hat oder die Klage an diese Kammer gerichtet ist. Zu den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören die des Handelsregisters. Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt, daher sind diese hier auch zuständig. Seit dem Jahr 2006 müssen Vorstandsvergütungen laut dem HGB in den Abschlüssen der Unternehmen ausgewiesen werden.