Industrie- und Handelskammer
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Die Deutsche Wirtschaft ist in den 80 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) organisiert. Nach Existenzgründung sind alle Unternehmen, mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind), zu einer Mitgliedschaft in ihrer regionalen IHK verpflichtet. Dies trifft auch bei Gründung einer Mini GmbH zu.
Ab dem 19. Jahrhundert war die Nutzung der Industrie- und Handelskammern erstmals auch auf Erfüllung öffentlicher Aufgaben ausgerichtet. Die IHK sind eigenverantwortliche, öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften, die das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen vertreten. Die Industrie- und Handelskammern sind nur den Ländern unterstellt.
Die IHK vertritt das wirtschaftliche Gesamtinteresse der von ihr vertretenen Wirtschaftsunternehmen, sei es eine Mini GmbH oder andere Rechtsformen. Die IHK haben eine demokratische Struktur. Dennoch unterliegen die Unternehmen nach Existenzgründung einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft. 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen sind Mitglieder der IHKn. Dies positioniert die IHK-Organisation unabhängig von Einzelinteressen und lässt ein spezielles Gewicht gegenüber politischen Instanzen entstehen.