Inkasso
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Inkasso - ein Begriff aus dem Bankwesen, der für Finanzierungsthemen verwendet wird - bedeutet, dass nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) fremde Forderungen geschäftsmäßig definiert und eingezogen werden. Vereinfacht gesagt, dürfen Sie nach Versand vom Mahnbescheid die bestehenden Forderungen Ihrer Unternehmergesellschaft (oder Mini GmbH oder 1 Euro GmbH) mit Hilfe eines zertifizierten Inkassounternehmens einziehen lassen. Jede Durchführung eines Inkasso-Verfahrens muss gesetztlich beantragt werden.
Sie können ein Inkassounternehmen entweder zum Einzug der Forderungen beauftragen, indem Sie die Einziehung im Auftrag eines Auftraggebers veranlassen, eine Einziehungsermächtigung (das Inkassounternehmen verlangt in seinem Namen die Zahlung) ausstellen oder eineInkassozession(nach § 398 BGB Abtreten der Forderung) gewähren. Oder Sie gewähren dem Inkasso Unternehmen eine Vollabtretung bzw. einen Forderungskauf (keine Zweckbindung beim Abtreten an Inkassounternehmen).
Inkasso kann sowohl als außergerichtliches Mahnverfahren und auch als gerichtliches Mahnverfahren (ohne zusätzlichen Anwalt) durchgeführt werden. Zumeist folgt das gerichtliche Inkasso-Verfahren einer erfolglos gebliebenen außergerichtlichen Forderung an den Schuldner durch das Inkassounternehmen. Inkasso übt mehr Druck auf den Schuldner aus, als ein Gerichtsverfahren. Teure Mahnverfahren und belastende Konsequenzen folgen dem Schuldner bei einer Nichtzahlung.
Ein Inkasso-Verfahrenmuss immer seriös und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Nach dem außergerichtlichen schriftlichen, telefonischen und persönlichen Kontakt des Inkassounternehmens mit dem Schuldner, zahlt dieser zumeist so schnell wie es ihm möglich ist, um ein teures Gerichtsverfahren zu umgehen. Denn es ist der Schuldner, der die Kosten für das mögliche Gerichtsverfahren tragen muss.
Höhe der Vergütung
Die Vergütung von Inkassounternehmen ist frei vereinbar, orientiert sich jedoch zumeist an ähnlichen Vergütungen, wie denen für Anwälte. Konkret bedeutet dies, dass sich die Vergütungshöhe nach der Hauptforderung richtet und gestaffelt wird. Für die gesamte Arbeit des Inkassounternehmens als Ihre fachkundige Stelle fällt in der Regel eine Pauschalgebühr an. Seltener werden Teilleistungen vergütet oder eine Erfolgsprämie (z. B. bei nachgerichtlichem Forderungseinzug) gezahlt.
Bezüglich der Vergütungen im Inkasso-Verfahren sind nach oben rechtlich keine Grenzen festgelegt, so dass sittenwidrige Preisbildungen kontrolliert werden müssen.
Was zahlt der Schuldner?
Der Schuldner muss dem Auftraggeber, neben seinen Schulden bei diesem, die Rechtsverfolgungskosten ersetzen. Die aktuelle Rechtssprechung legt nicht fest, welche Höhe an Vergütungen des Inkasso der Schuldner zahlen muss.
Problematik
Ein Unternehmen versucht seine Finanzierungslücken aus ausstehenden Zahlungen eines Unternehmens zu schließen und benötigt die schnelle Zahlung des Schuldners mit Hilfe der Inkasso Gesellschaft. Trotz, dass ein Inkasso-Verfahren Zeit und Kosten spart, ist der Grund für die Zahlungsverzögerung des Schuldners doch zumeist seine Zahlungsunfähigkeit. Folglich kann auch ein Inkasso-Verfahrennicht die besonders schnelle Zahlung des Schuldners erreichen.
Zur schnelleren Finanzierung empfiehlt sich vielmehr das Factoring , bei dem Forderungen zu vorab festgelegten Konditionen verkauft werden. Factoringunternehmen dürfen vor Ende der Fälligkeit mit den Forderungen handeln - Inkassounternehmen hingegen dürfen nur fällige Forderungen eintreiben oder ankaufen.