Inkassobüro

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Der Begriff Inkassobüro ist eher umgangssprachlich für Inkassounternehmen. Es unterstützt mit seinen Dienstleistungen Gläubiger dabei, das ihnen geschuldete Geld zu erhalten. Zur Einziehung von Forderungen wird der Inkassovertrag mit der Rechtsform eines Geschäftsbesorgungsvertrages vereinbart. Wichtig für die Ausführung der Tätigkeit als Inkassounternehmer ist eine behördliche Erlaubnis. Ein Schuld- und Vollstreckungstitel ist für das Eintreiben durch einen Gerichtsvollzieher notwendig.

Wer die Existenzgründung mit einem Inkassobüro vornimmt, arbeitet bei der Einziehung von Forderungen für die Gläubiger nach bestimmten Methoden. Zunächst wird der Schuldner mit mehrfachen schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Mahnungen zur Zahlung aufgefordert. Es werden bei Nichtzahlung dann gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide und schließlich die Zwangsvollstreckung veranlasst. Außerdem kann eine Aufgabe des Inkassobüro sein, Kreditsicherheiten zu verwerten oder Ratenzahlungen auszuhandeln.

Zu empfehlen ist die Organisation im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Inkassobüros können auch als Abteilung einer Anwaltskanzlei tätig sein oder sich als Besonderheit auf das Insolvenzverwalter-Inkasso spezialisieren, das das Überleben von Betrieben sichern und Arbeitsplätze retten soll. Der Ruf der Inkassobranche in Deutschland ist nicht besonders gut, da teilweise mit moralisch fragwürdigen Methoden, wie der Einschüchterung oder Anprangerung gearbeitet wird.