Investitionszulage
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Durch das Investitionszulagengesetz wurde im Rahmen der Wiedervereinigung für die damals benachteiligten Regionen der fünf neuen Länder eine Möglichkeit geschaffen, durch staatliche Subventionen den Anschluss an die Leistungsfähigkeit der alten Bundesländer zu erreichen. Im Laufe der Jahre unterlag das Gesetz zur Investitionszulage mehreren Änderungen, es wurde damit an die wirtschaftliche Entwicklung und die allgemeine staatliche Finanzlage angepasst.
Unternehmer verstehen unter der Investitionszulage staatliche Subventionen, um bestimmte betriebliche Investitionen nach der Existenzgründung in bestimmten Regionen Deutschlands zu fördern. Die Förderung durch die Investitionszulage können Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes mit getätigten Investitionen im Fördergebiet beanspruchen.
Im Rahmen einer Investitionszulage sind Erstinvestitionen in begünstigten Wirtschaftszweigen zur Anschaffung oder Herstellung von neuen, abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und Gebäudeneubauten begünstigt. Zu den im Gesetz verankerten begünstigten Wirtschaftszweigen gehören das produzierende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen. Ebenso wurde das Beherbergungsgewerbe aufgenommen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatquartiere sind jedoch ausgeschlossen.