Jagd

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Die Jagd kann in den Bereich der Landwirtschaft eingeordnet werden und meint das Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild. Wenn die Handlungen, die von einem Jäger ausgeübt werden bestimmten gesetzlichen Regelungen unterliegen, ist die unerlaubte Jagd eine Wilderei. Die Gründe für die Jagd lagen im Ursprung in der Nahrungsgewinnung und der Gewinnung von Fellen, Geweihen, Hörnern, z. B. zur Fertigung von Kleidern.

Heute sind ökologische Gründe (natürliches Gleichgewicht, Seuchenbekämpfung), wirtschaftliche Gründe (Bestandsregulierung) sowie die Jagd als Freizeitgestaltung hinzugekommen. Wer die Jagd unabhängig und hauptberuflich ausführen will, kann eine Existenzgründung in diesem Bereich vornehmen. Eine Ausbildung zum Jäger ist hier eine gute Voraussetzung. In diesem Beruf gibt es jedoch zahlreiche Bestimmungen zum Tier-, Naturschutz und der Wilbiologie, die berücksichtigt werden müssen.

Die Bestimmungen zum Jagdrecht sind in Deutschland im Bundesjagdgesetz geregelt. Enthaltene Regeln sind z. B. Vorschriften zu Jagd- und Schonzeiten, erlaubten Jagdmethoden und das Verbot der Nachtjagd (mit Ausnahme von Schwarzwild). Es gibt viele Wildarten, die ganzjährig geschont sind, jedoch wegen der Hegepflicht dem Jagdrecht enthalten bleiben. Organisiert sind alle Berufsjäger im Bundesverband Deutscher Berufsjäger e. V., an den man sich bei dem Weg in die Selbstständigkeit wenden sollte.