Kalkulatorische Zinsen
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Der Begriff kalkulatorische Zinsen entstammt der Betriebswirtschaftslehre bzw. dem Rechnungswesen. Kalkulatorische Zinsen sind Zinsen, die erzielt worden wären, wenn Kapital, statt es nach Existenzgründung im Unternehmen zu investieren, auf dem Kapitalmarkt angelegt worden wäre (Opportunitätskosten). Das vollständige Kapital eines Unternehmens (Eigen- und Fremdkapital) ist in den Bestandspositionen des Anlage- und Umlaufvermögens sachlich verbandelt.
Der Fremdkapitalgeber erhält Zinsen, da er sein Kapital fremd bindet. Diese Zinsauszahlungen werden vom Zahlenden in der Geschäftsbuchführung als Aufwand gebucht und schmälern seinen Gewinn. Für den Kapitalgeber entsteht ein gewinnerhöhender Ertrag. Der eingesetzte Eigenkapitalanteil bringt für den Unternehmer nach Existenzgründung keine garantierte Rendite. Hier kann nur auf eine Vermehrung des Kapitalbestandes durch Wirtschaftstätigkeit orientiert und auf eine strategische Ausrichtung vom Businessplan gesetzt werden.
Der Grundgedanke ist, auch eine Verzinsung des Eigenkapitals als Kostengröße in die Kostenrechnung der Mini GmbH aufzunehmen. Man erzielt damit, dass das Betriebsergebnis nach einer Existenzgründung nur den Gewinn ausweist, der mit der eigenen Betriebstätigkeit über eine am Kapitalmarkt sonst erzielbare Verzinsung hinaus erwirtschaftet wurde. Gleichzeitig geht diese fiktive Verzinsung als Kostenart in die Kalkulation der Selbstkosten und Preise der Leistungen ein und ermöglicht somit eine erfolgsorientierte Preis-Kosten-Steuerung im Businessplan. Als Kostenbestandteil der Betriebsmittelkosten stellen kalkulatorische Zinsen eine nicht gerade einfach zu berechnende Größe dar. Durch die Abnahme des Finanzierungsbedarfs aufgrund der laufenden kalkulatorischen Abschreibung sind diese Kosten von Jahr zu Jahr rückläufig, müssen jedoch für die Preiskalkulation auf den Durchschnitt über die Gesamtnutzungsdauer zurückgerechnet werden.