Das KFW Gründercoaching
Was ist das KFW Gründercoaching?
Das KFW Gründercoaching unterstützt Unternehmer bei wichtigen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Es kann von Existenzgründern, jungen Unternehmern aber auch Unternehmensnachfolgern bis zu 5 Jahre nach der Gründung beantragt werden. Diese werden dann im Rahmen der Gründungsberatung von Gründercoaches beratend unterstützt. Das Geld für dieses Förderprogramm kommt aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Es wurde auch speziell dafür konzipiert, es Existenzgründern zu ermöglichen, aus der Arbeitslosigkeit zu Gründen. Zudem ist es mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Was wird beim KFW Gründercoaching gefördert?
Im Allgemeinen erhält man bei einem KFW Gründercoaching eine professionelle externe Beratung von einem Gründercoach. In dieser Beratung kann man zum Beispiel:
- den Businessplan überarbeiten
- Gespräche mit Banken vorbereiten
- den Markt untersuchen und ein Vertriebskonzept erstellen
- Personalfragen klären
- ein Managementsystem erstellen
Wer wird von KFW Gründercoaching gefördert?
Es werden Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer gefördert. Die Förderung erhält man, wenn man ein Unternehmen gegründet hat, ein junges Unternehmen besser aufstellen will, sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligt hat, ein Unternehmen als Haupterwerb führt (oder vorläufig im Nebenerwerb) oder wenn man ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernommen hat. Hier gibt es noch ein paar Einschränkungen zu beachten. So werden Unternehmen nur gefördert, wenn der Unternehmensstandort in Deutschland ist. Weiter sind Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz machen.
Wie beantragt man das KFW Gründercoaching?
Will man das KFW Gründercoaching in Anspruch nehmen, wählt man zuerst einen entsprechenden Gründercoach aus. Mit diesem Berater klärt man dann die Themenschwerpunkte und Dauer der Beratung. Danach muss ein Antrag ausgefüllt werden und dem Regionalpartner vorgelegt werden. Nach einer erfolgreichen Prüfung, kann man dann eine Beratung in Anspruch nehmen. Bei all diesen Schritten ist der Gründercoach als Ansprechpartner behilflich.
Der KFW Gründercoaching Schlussverwendungsnachweis.
Über den Schlussverwendungsnachweis wird dann die Beratung abgerechnet. Es wird der Name des Beraters, die Anzahl der geleisteten Coachingtage und das Honorar eingetragen. Zusätzlich müssen Kontoauszüge zugefügt werden, die die Zahlung des Eigenanteils nachweisen.